Volkshochschulen begrüßen richtungsweisende Beschlüsse zur Steuerbefreiung der Weiterbildung

Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) begrüßt, dass am Mittwoch gleich zweifach die Forderung nach einer verbindlichen Umsatzsteuerbefreiung der vhs- Weiterbildung laut geworden ist. Sowohl das Präsidium des Deutschen Städtetages als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Beschlüsse gefasst. „Die Volkshochschulen sind froh, dass sowohl der Spitzenverband der Städte in Deutschland als auch die Landesregierung NRW eine gesetzliche Klarstellung verlangen, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat“, sagt die DVV-Präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus bekräftigt: „Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Menschen einen niedrigschwelligen und kostengünstigen Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu erhalten und sie von einer zusätzlichen Steuererhöhung zu verschonen.“

Die Volkshochschulen teilen die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass der Gesetz- geber gefordert ist, das deutsche Umsatzsteuergesetz an den europäischen Rechtsrahmen anzugleichen und so für Rechtssicherheit zu sorgen. „Als größtes Netzwerk der gemeinwohl- orientierten Weiterbildung sind die Volkshochschulen ein integraler Bestandteil des deut- schen Bildungssystems“, so die DVV-Verbandsspitze. Die Bundesregierung müsse verdeutli- chen, dass die EU-rechtliche Umsatzsteuerbefreiung des „Schul- und Hochschulunterrichts“ auch den Unterricht an Volkshochschulen einschließe.
Auch die einstimmige Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen begrüßt der DVV ausdrücklich. In seinem Beschluss auf Antrag der Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen verweist der NRW-Landtag darauf, dass die Weiterbildung ein gleichberech- tigter Teil des Bildungswesens sei und kündigt an, sich auch auf Bundesebene für eine euro- parechtskonforme Regelung zur dauerhaften Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen und anderen gemeinwohlorientierten Trägern einsetzen zu wollen.

„Volkshochschulen eröffnen Menschen ein Leben lang die Chance auf Bildung, damit sie ihre Potenziale entfalten, ihr Urteilsvermögen stärken und Herausforderungen besser meistern können“, so die DVV-Präsidentin Kramp-Karrenbauer. Martin Rabanus ergänzt: „Eine Um- satzbesteuerung würde das Kursangebot verteuern, die Folge wäre eine sinkende Beteili- gung am lebenslangen Lernen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Politik in Bund und Ländern, die die Weiterbildung fördert: Für mehr Chancengerechtigkeit, Integration und Teil- habe.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagt:
„Volkshochschulen sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in unseren Städten. Sie sind ein Garant dafür, dass lebenslanges Lernen in einer sich schnell verändernden Welt möglich wird. Ihr Bildungsangebot darf nicht durch eine Umsatzsteuerpflicht gefährdet werden.“

Foto: VHS Leiter*innen aus der ganzen Republik unterstützen auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach einer bleibenden Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen nachdrücklich.

Quelle Text/Bild:
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.
Königswinterer Straße 552 b
53227 Bonn

www.dvv-vhs.de

Bonn, 29.09.2022

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