Hochschulleitung der TU Kaiserslautern zur Umsetzung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ für die Universitäten und Hochschulen in RLPP

Im Sommer 2019 haben sich Bund und Länder auf den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolgevereinbarung für den Hochschulpakt geeinigt. Mit den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln ist ein wesentlicher Baustein der deutschen Hochschulfinanzierung auf Dauer gesichert worden. Durch die ab 2021 von Bund und Land gemeinsam zur Verfügung gestellten 140 Millionen Euro kann die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen in Rheinland-Pfalz dauerhaft verbessert werden. Gleichzeitig stellt das Land auch eine signifikante Anzahl von Stellen zur Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung.

In Rheinland-Pfalz sollen mit diesen Mitteln unter anderem vorhandene Studienkapazitäten und Beratungsangebote abgesichert sowie die Perspektiven von Beschäftigten verbessert werden. Mit Hilfe einer dynamischen Komponente wird die Verteilung an die Kriterien des Bundes angepasst. Zusätzlich sind neue Maßnahmen geplant, um die Qualität der Lehre zu verbessern.

Die Hochschulleitung der Technischen Universität Kaiserslautern (TUK) ist sehr zufrieden, dass der für die Universität äußerst wichtige Finanzierungsbestandteil in Rheinland-Pfalz neu geregelt werden konnte. „Aus Sicht der TU Kaiserslautern sollte die Finanzierung von Universitäten grundsätzlich auf Kontinuität ausgerichtet sein, was durch den Zukunftsvertrag gesichert wird“, sagt Universitätspräsident Professor Dr. Helmut J. Schmidt. „Die Zusage zur Verstetigung der finanziellen Mittel begrüßen wir daher außerordentlich. Wir haben dadurch Planungssicherheit. Insbesondere ist es aber eine gute Ausgangsbasis für den vor uns liegenden Hochschulstrukturreformprozess, die uns für die kommenden Aufgaben motivieren wird.“ An der TUK konnten durch die bereitgestellten Mittel seit dem Start des Hochschulpakts im Jahr 2007 zusätzlich 6504 Studierende aufgenommen und entsprechende Studienplatzkapazitäten aufgebaut werden.

Die Umsetzung im Detail wird nach Vorliegen der endgültigen Einzelvereinbarung für die TU Kaiserslautern in 2020 im Rahmen der universitären Entscheidungsstrukturen diskutiert werden.

Quelle Text/Bild:
TU Kaiserslautern
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Kaiserslautern: 09.12.2019