Betrug: Warnung vor neuer Betrugsmasche bei Kleinanzeigen

Falsche "Direkt bezahlen"-Nachrichten führen in die Falle

Die Polizei warnt aktuell vor einer perfiden Betrugsmasche auf der Online-Plattform Kleinanzeigen, bei der Verkäufer gezielt um ihr Geld gebracht werden. Die Täter nutzen dabei das Vertrauen in die offizielle Bezahlfunktion der Plattform aus. Der Betrug läuft nach einem gezielten Muster ab:
Ein vermeintlicher Käufer bekundet per Nachricht großes Interesse an einer inserierten Ware. Im weiteren Verlauf gibt der Betrüger vor, den Kauf schnell und sicher über die offizielle Funktion „Direkt bezahlen“ abwickeln zu wollen. Kurz darauf erhält der Verkäufer eine Nachricht, die den Anschein erweckt, direkt von der Plattform Kleinanzeigen zu stammen. Darin wird behauptet, der Verkauf sei erfolgreich abgeschlossen. Diese Nachricht wurde jedoch von den Tätern selbst gefälscht. In dem Text fordern die Betrüger das Opfer auf, einen mit gesendeten Link zu öffnen oder einen QR-Code einzuscannen, um die Transaktion abzuschließen. Wer den Link oder den QR-Code betätigt, landet auf einer gefälschten Website. Dort wird vom Verkäufer unter dem Vorwand einer „Verifizierung“ verlangt, vorab einen höheren Geldbetrag auf ein angegebenes Konto zu überweisen. Sobald die Opfer dieser Aufforderung nachkommen, schnappt die Falle zu: Das Geld ist weg, ein vermeintlicher Kauf hat nie stattgefunden und der Kontakt zum „Käufer“ bricht ab.

Wichtige Verhaltenstipps der Polizei für Verkäufer:
– Keine Links oder QR-Codes öffnen: Klicken Sie niemals auf Links und scannen Sie keine QR-Codes, die Ihnen von vermeintlichen Käufern in Nachrichten geschickt werden.
– Keine Verifizierung per Vorkasse: Bei einem echten Verkauf über das offizielle System von Kleinanzeigen wird NIE verlangt, dass Sie als Verkäufer Geld für eine Verifizierung überweisen oder ein Guthaben einzahlen müssen.
– Niemals Geld überweisen: Überweisen Sie im Zuge eines Verkaufsprozesses niemals Geld an ein fremdes Konto.
– Plattform nicht verlassen: Wickeln Sie den gesamten Verkauf und die Kommunikation ausschließlich über die offizielle App oder die originale Webseite von Kleinanzeigen ab

Sollten Sie bereits Opfer einer solchen Masche geworden sein, erstatten Sie Strafanzeige bei PI Landstuhl oder online über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz. |pilan




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Kaiserslautern, 16.09.2026