Andreas Rahm – STATEMENT ZUM GELTERSWOOG

Ende 2020 habe ich mit dem Umweltministerium RLP dazu Kontakt aufgenommen. Nach Gesprächen ist es mir gelungen, im Februar 2021 einen finanzierbaren Ansatz für ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept zu finden. Das Mainzer Umweltministerium hat (nach erneuter Prüfung vor Ort!!) bestätigt, dass der Rückgang der Wassermenge im Gelterswoog in den klimatisch bedingten Rückgängen des Wasserdargebots begründet ist.
Auszug aus dem Schreiben an mich: … „Der künstlich aufgestaute Weiher wurde in der Vergangenheit in Trockenzeiten, sowie alle paar Jahre nach Ablassen zum Auswintern, mit Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Schäckersdell wieder befüllt. Durch klimatische Veränderungen mit einer Häufung extremer Witterungsperioden mit erhöhtem Wasserbedarf, bei gleichzeitig sinkenden Grundwasserständen und Abnehmen der Ergiebigkeit der Quellen, hat die SGD Süd ein Grundwasserbewirtschaftungskonzept erstellt, eine Anpassung der Nutzung der Entnahmemengen vorgenommen und damit auch die Einspeisung mit unserem Lebensmittel Nr. 1 – dem Trinkwasser – in den Gelterswoog aufgeben müssen. Somit bezieht der Gelterswoog seit Jahren sein Wasser aus Niederschlägen. Seit dem Jahr 2003 sind die Grundwasserstände in Rheinland-Pfalz aufgrund gestiegener Jahrestemperaturen, steigender Verdunstung und geringerer Jahresniederschlägen jedoch rückläufig und die Situation hat sich seit 2013 verschärft. Eine frühere Einspeisung aus dem Brunnen in den Gelterswoog hat daher keine Priorität. Weitere Grundwassergewinnungsmöglichkeiten im näheren Umfeld des Gelterswoog sind nicht bekannt…“ Weiter so das Umweltministerium: „Eine Beschleunigung des Wasserdurchflusses durch die Nasswiesen im Umfeld des Gelterswoog würde zu einer weiteren Verschärfung der Situation in den geschützten Biotopen führen und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich…“
Das Angebot des Umweltministeriums: „Mit Fördermitteln der Wasserwirtschaftsverwaltung kann die Stadt ein fachspezifisches Büro beauftragen, eine Wasserbilanzierung der einzelnen Teileinzugsgebiete auf fachlich belastbarer Grundlage für den Gelterswoog und der oberhalb liegenden Talauen unter Einbeziehung naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlichen Aspekte prüfen und bewerten lassen. Sowohl das Gutachten sowie sich daraus ergebende Maßnahmen sind förderfähig und damit finanzierbar.“



Deshalb hat die SPD-Fraktion im Umweltausschuss dieses Gutachten an das zuständige Referat weitergeleitet und darum gebeten, die Möglichkeiten zu überprüfen und ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Auf Nachfragen bekamen wir immer wieder die Auskunft der Verwaltung, ein solches Gutachten würde keine weiteren Erkenntnisse bringen. Dem haben wir widersprochen, denn die einzelnen Teilbereiche in diesem Gebiet sind nicht im Detail untersucht. Und die zuständige Behörde beim Umweltministerium hat selbst dieses Angebot gemacht, um weitergehende Erkenntnisse zu gewinnen. Und wie oben genannt, wären sogar daraus resultierende Maßnahmen förderfähig!! Wieso nutzt die Stadt eine solche Offerte nicht? Auch auf Nachfrage im Stadtrat bekamen wir auf diese Frage keine Antwort. Seit zwei Jahren liegt dieses Angebot vor. Und die Behauptung im Stadtrat am 30.1.2023, man hätte sich im Umweltausschuss darauf verständigt, keine weiteren Gutachten in Auftrag zu geben, stimmt nicht. Zum einen war in besagter Sitzung gar keine Beschlussvorlage im Umweltausschuss und wir hätten dem auch nicht zugestimmt.
Und die von meinem Landtagskollegen Markus Klein nun so groß angekündigte Anfrage im Landtag kann ich da auch nur in die Kategorie Wahlkampf einordnen. Die Fragen, die er hier stellt, sind längst mit dem an mich gerichteten Schreiben aus dem Jahr 2021 beantwortet. Das Umweltministerium hat sogar schon einen Lösungsansatz verfolgt, der seit zwei Jahren nicht genutzt wird.
Andreas Rahm 2.2.2023

Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro Andreas Rahm MdL
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern

www.andreas-rahm.de

Kaiserslautern: 02.02.2023

Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro Andreas Rahm MdL
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67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern: 02.02.2023