Mehr Baugenehmigungen für neue Wohngebäude im Corona-Jahr 2020

2020: Baugenehmigungen steigen in Stadt und Kreis Kaiserslautern

Im Jahr 2020 wurden in Rheinland-Pfalz trotz der Corona-Pandemie mehr Genehmigungen für Neubauwohnungen erteilt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems bewilligten die Bauaufsichtsbehörden den Neubau von 6.643 Wohngebäuden mit insgesamt 14.070 Wohnungen. Das waren 7,5 Prozent mehr Wohngebäude und 4,8 Prozent mehr Wohnungen als im Jahr zuvor.

Die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser stieg um 7,5 Prozent auf 5.081. Bei den Zweifamilienhäusern war der Zuwachs mit 11,1 Prozent noch stärker; die Behörden genehmigten 790 Gebäude bzw. 1.580 Wohnungen. Die Zahl der Mehrfamilienhäuser lag mit 772 um 4,3 Prozent über dem Vorjahreswert, wobei die Anzahl der Wohnungen nur um 1,8 Prozent auf 7.409 zulegte.


Für die geplanten Baumaßnahmen wurden Kosten von rund 3,03 Milliarden Euro veranschlagt, was einer Zunahme gegenüber dem Jahr 2019 um 6,7 Prozent entspricht.

Regionale Unterschiede

Landesweit kamen auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner rechnerisch rund 34 Wohnungen in genehmigten neuen Wohngebäuden. Die höchsten Werte sind in den kreisfreien Städten Landau i. d. Pfalz, Speyer und Mainz mit 69, 52 und 51 sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis mit wiederum 51 Wohnungen je 10.000 Einwohner zu verzeichnen. Die niedrigsten Werte gab es in den kreisfreien Städten Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen a. Rh. und Worms sowie im Donnersbergkreis mit 8, 14, 16 und 22 Wohnungen je 10.000 Einwohner.

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Wohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 12.03.2021