Verfahren zu Einzelfallentscheidungen bei Priorisierung aus humanitären Gründen

Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können derzeit noch nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in begrenzten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, die eine Einstufung in eine der Priorisierungs­gruppen der Corona-Impfverordnung regeln.

„Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Ernst Merz, dem früheren langjährigen Präsidenten des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, ein entsprechendes Ver­waltungs­verfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der STIKO genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.


In eng begrenzten Ausnahmefällen können Anträge auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung durch das Gesundheits­ministerium wird dieser Einzelfallantrag vom Ethikbeirat medizin-ethisch anhand eines strengen, auf der Impfverordnung des Bundes sowie den Empfehlungen der STIKO basierenden Prüfungs- und Bewertungskatalogs geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung spricht der Ethikbeirat eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium aus, das über den Einzelfallantrag entscheidet.

Durch die Priorisierungsentscheidung wird die anspruchsberechtigte Person einer Impfindikationsgruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes zugeordnet.

„Es ist uns ein Anliegen, in begründeten Einzelfällen aus humanitären Gründen durch Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, dass Betroffene in eine Gruppe mit höherer Priorität eingeordnet werden“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dies betreffe insbesondere Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in besonderen Versorgungs- oder Pflegesituationen, für die ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 29.01.2021