1. FC Kaiserslautern KGaA: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet

• Vorläufige Version des Insolvenzplans liegt Gläubigervertretern bereits vor • Dr. Andreas Kleinschmidt zum Sachwalter bestellt • 1. FC Kaiserslautern setz Spiel- und Geschäftsbetrieb fort

Das zuständige Amtsgericht Kaiserslautern hat am 1. September 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern KGaA eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case als Sachwalter bestellt. Der Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern KGaA, Soeren Oliver Voigt, hatte am 15. Juni 2020 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

„Im Laufe des vorläufigen Verfahrens haben wir mit Unterstützung des Generalbevollmächtigten Dirk Eichelbaum, des Teams um Dr. Frank Schäffler von Menold Bezler sowie der vorläufigen Sachwaltung den Investorenprozess weit vorangetrieben und den Insolvenzplan konzipiert“, erläutert Voigt. „Der Insolvenzplan liegt den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bereits in einer vorläufigen Version zur weiteren Abstimmung vor“.

Das Gericht hat für den 29. Oktober 2020 eine Gläubigerversammlung nach den Herbstferien in Rheinland-Pfalz festgesetzt. Der Termin wird vom zuständigen Richter geleitet.

Der 1. FC Kaiserslautern setzt seinen Spiel- und Geschäftsbetrieb fort.

Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern e.V.
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 01.09.2020