Antrag Stadtratssitzung 16. März – TOPZweckentfremdung Wohnraum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Stadtratssitzung am 16. März 2020 bitten wir um Aufnahme des TOP
“Zweckentfremdung von Wohnraum begrenzen“
Begründunq:
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat uns mit dem Gesetz gegen
Wohnraumzweckentfremdung ein Instrument an die Hand gegeben, um gegen
Wohnungsmangel und speziell gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
vorzugehen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt und auf Mieten ist in Kaiserslautern
sehr hoch, so dass es nicht vertretbar ist, wenn Wohnraum nicht vollständig oder
zweckentfremdet genutzt wird. Innerhalb der letzten fünf Jahre stiegen die Mieten
bei Neuvermietungen um mehr als 15%. Das Niveau wird weiter steigen.
Das Landesgesetz ist daher ein weiteres wichtiges Mittel, damit wir vor Ort diesen
Trend abmildern können. Mit dem Gesetz können wir nun eine
Zweckentfremdungssatzung erlassen. Diese schützt darüber hinaus auch eine fairen
Wettbewerb im Hotelgewerbe, welches das Gesetz daher ausdrücklich unterstützt
und gerade in Kaiserslautern auch mit dazu beitragen kann, dass wir unsere sehr
gute, aber in viele Monaten eines Jahres auch unter erheblichem wirtschaftlichen
Druck stehende Hotellandschaft stützen können, indem fairer Wettbewerb gestärkt
wird. Wir können mit einer solchen Satzung die gewerbliche oder freiberufliche
Nutzung, die dauerhafte Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung oder den
länger andauernden Leerstand einschränken. Gerade auch die gezielte Bekämpfung
von Leerständen, die auch aus Spekulationsgründen künstlich erhalten werden, ist
ein wichtiger Bestandteil, um eine weitere Anspannung auf dem Immobilienmarkt
und dem Gewerbe zu verhindern und einem lebendigen, attraktiven Stadtbild
gerecht zu werden.
Die genaue Ausgestaltung der Satzung sollte aus Sicht der SPD mit Experten
diskutiert werden, die aus Institutionen wie z.B. der IHK, dem Mieterbund, der
DEHOGA und aus positiven praktischen Erfahrungen bereits praktizierender Städte
wie Köln berichten können. Dieser Prozess soll im Rahmen einer Sitzung des Hauptund
Finanzausschusses erfolgen, um dann im Stadtrat aufgrund der Erkenntnisse
anschließend einen Verwaltungsvorschlag einer Zweckentfremdungssatzung zu
verabschieden.

Beschlussempfehlung:
1. Der Stadtrat begrüßt die Entscheidung des Landtags Rheinland-Pfalz, ein Gesetz
zur Begrenzung von Zweckentfremdung von Wohnraum in Rheinland-Pfalz
beschlossen zu haben.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Sinne des Landesgesetzes von der
Möglichkeit Gebrauch zu machen, Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen.
3. Die Verwaltung organisiert zur Vorbereitung einer Satzung im Sinne von Punkt 2
eine Anhörung mit Expertinnen und Experten aus den Kommunen in Deutschland,
die bereits Satzungen mit diesem Ziel anwenden. Die Anhörung findet im Rahmen
einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im 1. Halbjahr 2020 statt.
4. Die Verwaltung wertet die Anhörung aus und bereitet u.a. auf dieser Grundlage
für das 2. Halbjahr 2020 eine Satzung zur Beschlussfassung im Stadtrat nach dem
heute gefassten Grundsatzbeschluss des Rates auf, um diese zum 1. Januar 2021 in
Kraft zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
SPD-Stadtratsfraktion

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Quelle Text/Bild:
SPD-Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67655 Kaiserslautern

www.spd-fraktion-kl.de

Kaiserslautern: 17.02.2020