Michael Detjen: „Besserer Schutz der Beschäftigten ermöglicht“

EuGH-Urteil verpflichtet Firmen in der EU zur systematischen Arbeitszeiterfassung
„Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa. Die Dokumentation der Arbeitszeit ist wichtig, um Verstöße ge- gen die wöchentlichen Ruhezeiten und täglichen Höchstarbeitszeiten aufzudecken“, so Michael DETJEN, sozialpolitischer Sprecher der Europa-SPD.
„Dass die Richterinnen und Richter in Luxemburg so entschieden haben, ist nur konsequent. Denn die Rechte von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sind in der EU-Grund- rechtscharta und der Arbeitszeitrichtlinie garantiert. Eine Nichteinhaltung der Arbeitszeit geht in den meisten Fällen mit unbezahlter Mehrarbeit und ausufernden Arbeitszeiten einher. Das dürfen wir in Europa nicht zulassen“, sagt Michael DETJEN.
Laut einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sparen sich deutsche Arbeit- geber durch unbezahlte Überstunden ihrer Angestellten rund 18 Milliarden Euro jährlich. „Die Anzahl unbezahlter Überstunden in Deutschland ist inakzeptabel. De facto ist das eine Lohnkür- zung und Zeitdiebstahl auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Das Urteil hat Auswirkungen auf die Arbeitszeitregelung in Deutschland. Bisher sind deutsche Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, Überstunden zu erfassen, das heißt Arbeitszeiten, die über acht Stunden täglich hinausgehen. Für rund ein Fünftel aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland besteht aktuell keine Arbeitszeiterfassung.
„Flexible Arbeitszeiten, dort wo sie von beiden Seiten gewünscht und vertraglich festgehalten werden, müssen darunter nicht leiden: Statt wie früher mit der Stechuhr kann man heute einfach mit dem Smartphone und der App die Arbeitszeit dokumentieren. Am Ende wird die Dokumenta- tionspflicht das Vertrauen in das System der flexiblen Arbeitszeit erhöhen und somit zu einer größeren Akzeptanz führen“, so Michael DETJEN.
„Insbesondere für Beschäftigte in Branchen, in denen besonders flexibel gearbeitet wird, eine Interessenvertretung fehlt und daher häufig Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer nicht eingehalten werden, ist dieses Urteil eine besonders positive Nachricht. Mit Blick auf die anstehenden Veränderungen in der Arbeitswelt, ist es jetzt wichtiger denn je, die Schutz- rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig stärker auszubauen. Weitere Öffnun- gen im Arbeitszeitrecht sind kontraproduktiv“, so der Europa-Abgeordnete.
Gegenstand des EuGH-Urteils war die Klage des spanischen Gewerkschaftsbundes CCOO gegen den spanischen Ableger der Deutschen Bank. Die Gewerkschaft wollte die Deutsche Bank dazu verpflichten, die geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig aufzu- zeichnen. Die EU-Richter in Luxemburg gaben der Gewerkschaft recht. Ab sofort müssen die EU-Mitgliedsstaaten die nationalen Arbeitgeber dazu verpflichten, ein System zur täglichen Ar- beitszeiterfassung einzurichten.

Quelle Text/Bild:
Michael Detjen, MdEP
Wahlkreis: Schulstraße 5,
67655 Kaiserslautern

www.michaeldetjen.eu

Kaiserslautern: 14.05.2019