Debeka Bausparkasse stoppt den Einzug der Sparraten für zuteilungsreife Bausparverträge

Verbraucherzentrale rät, den Bausparvertrag selbstständig weiter zu besparen
Wer einen Bausparvertrag bei der Debeka abgeschlossen hat, sollte in diesen Tagen die Post seiner Bausparkasse sehr genau lesen, empfiehlt Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Grund: Die Debeka Bausparkasse AG stoppt den vereinbarten Einzug der Sparraten für zuteilungsreife Bausparverträge im Tarif BS 1. Diese Information versteckt die Bausparkasse in einem Informationsblatt zur Datenverarbeitung bzw. zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Verbraucherzentrale erläutert, was dahinter steckt.

Die Guthaben vieler älterer Bausparverträge werden noch mit 2 bis 3 Prozent verzinst. Zu dieser Grundverzinsung wird oftmals noch ein Zinsbonus gewährt. Was für die Bausparer eine lukrative Geldanlage ist, wird den Bausparkassen nun zu teuer. Dies zeigt auch eine Untersuchung des Finanzmarktwächters der Verbraucherzentralen „Wenn König Kunde zur Last wird“ vom April 2018. Durch den Stopp des vereinbarten Sparrateneinzuges verhindert die Debeka Bausparkasse, dass das Guthaben im Bausparvertrag ansteigt. Den Bausparern entgehen Zinsen und Zinsbonus.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät betroffenen Bausparerinnen und Bausparern, ihren Vertrag selbst mittels Dauerauftrag weiter zu besparen. Monatliche Sparzahlungen bis zur Regelsparrate dürfen Bausparkassen auch nicht abweisen.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Mainz, 11.02.2019