Im Fall der (Un)Fälle – Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall kann Ihr Leben und das Leben Anderer retten

Die Polizei nahm 2017 rund 2,6 Mio. Unfälle auf deutschen Straßen auf. Das sind ungefähr zwei Prozent mehr als im Vorjahr und erreichte damit einen neuen Höchststand. Täglich ereignen sich Dutzende Unfälle, von denen glücklicherweise die wenigsten zu Verkehrstoten führen. Es lässt sich aber leider immer wieder feststellen, wie Schaulustige nach einem Unfall ihr Tempo drosseln, um das Geschehen zu beobachten. Manche Gaffer zücken sogar das Handy, um die Bilder eines Unfalls festzuhalten und im schlimmsten Fall werden diese auch noch in den sozialen Netzwerken geteilt.

Für die Rettungskräfte zählt manchmal jede Sekunde. Wenn Gaffer die Zugangswege versperren, gefährden sie damit unnötig das Leben der Unfallopfer. Autofahrer auf der Autobahn sollten unter keinen Umständen den Pannenstreifen befahren! Oft führt ein Unfall zusätzlich auf der Gegenfahrbahn zu erheblichen Behinderungen, wenn Fahrer das Geschehen filmen oder ihr Tempo unangemessen reduzieren. Durch plötzliche Bremsmanöver kommt es oft zu weiteren Unfällen und die dringend benötigten Rettungs- und Polizeikräfte werden zusätzlich gebunden.

Gleichfalls sollte jeder Verkehrsteilnehmer darauf achten, bei entsprechender Verkehrslage eine „Rettungsgasse“ für die Einsatzkräfte zu bilden, um diesen einen schnellen Zugang zu den Verletzten zu gewähren.

Und so funktioniert eine korrekte Rettungsgasse: Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf allen übrigen Spuren nach rechts. Eine gute Merkhilfe ist die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“. Die Finger der rechten Hand stehen dabei für die Fahrbahnspuren. Der Daumen symbolisiert die linke Spur, wo die Autos nach links fahren sollen und alle anderen „Finger“ stehen für die rechten Fahrspuren – hier fahren die Autos nach rechts. Die Rettungsgasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.

Und hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Verstöße und ihre Sanktionen:

– Sie bilden auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockt = 2 Punkte und 200
EUR
– Sie bilden auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockt und behinderten diese
zusätzlich = 2 Punkte und 240 EUR
– Sie bilden auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockt und gefährden diese
zusätzlich = 2 Punkte und 280 EUR
– Sie bilden auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine
vorschriftsmäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockt. Es kam zum Unfall =
2 Punkte und 320 EUR
– Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens = 1 Punkt 75 EUR
– Gaffern drohen auch empfindliche Strafen, wenn sie zum Beispiel
nicht Hilfe leisten oder Personen behindern, die gerade einem
anderen helfen (§ 323c StGB).
– In der Neufassung des § 115 StGB wird die Behinderung von
Rettungsdiensten durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt ebenfalls
unter Strafe gestellt.
– Wer die Hilflosigkeit anderer Personen, wie zum Beispiel
Unfallopfer zur Schau stellt, kann nach § 201a StGB bestraft
werden.

Es kann schneller passieren als man denkt und plötzlich ist man selbst an einem Verkehrsunfall beteiligt. Das Wichtigste ist, dass man die Ruhe bewahrt und weiß, welche Maßnahmen und Schritte nun nötig sind. Denn so vermeiden Sie es, andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst zu gefährden.

Damit auch Sie im Ernstfall einen klaren Kopf bewahren und wissen, was zu tun ist, haben wir hier für Sie die wichtigsten Verhaltenstipps zusammengestellt:

Absicherung der Unfallstelle

– Warnblinkanlage einschalten
– Warnweste anziehen
– Warndreieck aufstellen
– Bei geringfügigen Schäden das Kfz zur Seite fahren, um die
Gefahrenstelle zu beseitigen und den Verkehrsfluss nicht zu
behindern.
– Bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten,
bis der Unfall aufgenommen wurde.

Erste-Hilfe und Rettungskräfte informieren

– 110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle,
Handy)
– Nutzen Sie dazu am besten die W-Fragen (Wer? Was? Wo? Wie viele?
Warten!…. )

Dokumentation

– Anschrift und Kontaktdaten der anderen Unfallbeteiligten
– amtliche Kennzeichen und Fahrzeugart und -typ der anderen
Unfallbeteiligten
– Unfallhergang
– Zeugen
– ggf. Fotos aus verschiedenen Richtungen

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Kaiserslautern, 05.11.2018