Richtig gut versichert – Risikolebensversicherung

Wenn ein Elternteil stirbt: So sichern Familien ihre Existenz ab

Viele Familien unterschätzen die finanziellen Folgen eines Todesfalls. Fällt das Einkommen eines Elternteils weg, können laufende Kosten und Kreditraten schnell zur Belastung werden. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter, der Laufzeit des Vertrags, der Versicherungssumme und dem Versicherer. Besonders bei einer laufenden Immobilienfinanzierung ist diese Versicherung ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken abzusichern.

Eine Risikolebensversicherung soll Menschen vor großer finanzieller Not bewahren. Sie ist relativ günstig zu haben. „Für junge Familien mit kleinen Kindern kann sie sinnvoll sein, wenn ein Partner mit seinem Einkommen überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt, während der andere sich um Nachwuchs und Haushalt kümmert“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Muss zudem eine Immobilie finanziert werden, ist eine Risikoversicherung meist unverzichtbar, denn beim Tod des Hauptverdienenden kann eine Familie die finanzielle Belastung oft nicht mehr stemmen.“

Tipps der Verbraucherzentrale vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung
Die Höhe der Versicherungssumme ist höchst individuell. Entscheidend ist die Größe der Versorgungslücke, die der Tod des Partners hinterlässt und die möglicherwiese für viele Jahre überbrückt werden muss. Als Faustformel gilt: Die Versicherungssumme sollte circa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens der zu versichernden Person betragen.
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen im Antrag gewissenhaft beantworten. Bei erheblichen Vorerkrankungen droht eine Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft und ein Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft. Im schlimmsten Fall bekommt man bei keiner anderen Gesellschaft einen Versicherungsvertrag. Um das zu vermeiden, kann eine anonyme Voranfrage über einen behördlich zugelassenen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler durchgeführt werden.
Für Paare kann es sinnvoll sein, sich „über Kreuz“ abzusichern. Soll beispielsweise das Todesfallrisiko der Ehefrau versichert werden, müsste der Ehemann als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung für seine Ehefrau als versicherte Person abschließen. Dies hat den Vorteil, dass auf die Versicherungsleistung keine Erbschaftssteuer anfällt.
Die Verbraucherzentrale rät von Kombiprodukten mit kapitalbildenden Lebensversicherungen ab und empfiehlt, besser eine selbstständige Risikolebensversicherung abzuschließen. Muss man auf das angesparte Kapital zurückgreifen, verliert man mit der Kündigung auch den Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung.
Viele Kreditinstitute und Bausparkassen verpflichten bei der Darlehensvergabe zum Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung, um den Kredit abzusichern. Das ist legitim, doch sollten sich Darlehensnehmer:innen nicht vorschreiben lassen, bei welchem Anbieter sie den Risikoschutz abschließen.
Auch die von den Banken beworbenen Rest­schuld­­versicherungen sind keine echte Alternative. Sie sind in der Regel teurer und die Bedingungen lückenhaft.

Fragen rund um Risikolebensversicherungen beantworten die Versicherungsberaterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 28 48 122.

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Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 27.10.2026

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