Kindergeld zu beantragen ist bekanntermaßen eine bürokratische Kraftanstrengung für junge Eltern. Da freut man sich doch über digitale Erleichterungen. Doch Vorsicht, der Schein kann trügen.
Die Seite „kindergeldbeantragen.de“ vermittelt durch ihre Gestaltung den Eindruck einer offiziellen staatlichen Seite, die Teil der Arbeitsagentur ist. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseite das Unternehmen Rundfunkbeitrag B.V. mit Sitz in den Niederlanden.
Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. So nennt sich kindergeldbeantragen.de im Kleingedruckten auch selbst einschränkend einen privaten Antragservice, der Kunden ausschließlich beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.“
Eine Verbraucherin berichtet
Vor einigen Monaten war die Verbraucherin auf der vermeintlich offiziellen Seite der Arbeitsagentur, kindergeldbeantragen.de, um Hilfe bei dem Kindergeldantrag zu erhalten. Sie dachte, es handele sich um den digitalen Service der Arbeitsagentur, der sie bei der Bearbeitung des Antrags unterstützt. „Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail und Erhalt der Rechnung über 29,99 Euro die Information erhalten haben, dass außer der Erstellung des Antrags keine weitere Unterstützung erfolgt.“ Was nun folgte, war die Anfechtung des Vertrages durch die Verbraucherin wegen Täuschung, was der Anbieter jedoch ignoriert. Aggressiv wird angemahnt, die Forderung zu bezahlen unter Androhung weiterer Inkassokosten. Rückfragen der Verbraucherin werden lediglich mit KI beantwortet und laufen ins Leere.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren
Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
Für die aktuelle Masche der Betreiber von kindergeldbeantragen.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 03.07.2026
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