BUND kritisiert Fällgenehmigung – Beschlusslage der Bebauungsplanung beachten

Der BUND Kaiserslautern kritisiert das Erteilen einer Fällgenehmigung für einen Baum, der gemäß Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Morlautern als zu erhalten eingestuft wurde. Gegen die Bebauung auf bereits versiegelter und weitestgehend erschlossener Fläche wurde seitens des BUND keine Kritik geübt. Die vorliegende Planung mit Erhalt der Bäume an der Zufahrt wurde nicht beanstandet. Durch die gute Planung wurde erreicht, dass keine kritischen Stellungnahmen seitens der Umweltverbände eingingen. Ganz anders hätte sich der Sachverhalt dargestellt, wenn eine geplante Entfernung des Baumes durch einen entsprechenden Bebauungsplan kommuniziert worden wäre. Aus Sicht des BUNDs ist es kein guter Stil und vor allen Dingen auch kein demokratisches Vorgehen, den Bebauungsplan im Nachgang zu ändern. Die notwendige Abwägung zwischen den Rechtsgütern, die dem öffentlichen Diskurs unterliegt, wird seitens der Verwaltung mit diesem Vorgehen geschwächt. Die Abwägung, welche stattgefunden hat, sprach eindeutig für den Erhalt des Baumes. Von daher bittet der BUND, zu der beschlossenen Planung zurückzukehren indem mit dem Investor möglichst ein Einvernehmen hergestellt wird. Auch dem Investor ist sicher an einem attraktiven Lebensumfeld gelegen. Wenn seitens der Verwaltung eine Möglichkeit der Erschließung ohne Fällung des Baumes aufgezeigt wird, lenkt der Investor möglicherweise ein.



Quelle Text/Bild:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
BUND-Kreisgruppe Kaiserslautern
Blücherstraße 12
67655 Kaiserslautern

kaiserslautern.bund.net

Kaiserslautern, 31.10.2023

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