Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startete am 1. Juli 2023

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei werden vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.
Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller.

Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.
Markus Metz, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens, erklärt dazu: „Das Bürgergeld ist mehr als eine bloße Namensänderung und eine wichtige Reform, in die auch die Erfahrungen der Jobcenter aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Der Instrumentenkasten wird größer und individueller an der Lebenslage der Menschen ausgerichtet. Die Jobcenter in der Westpfalz haben nun mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und können die Menschen mit der neuen ganzheitlichen Betreuung unterstützen.“



Die wichtigsten Änderungen zum 1. Juli 2023:
• Das Weiterbildungsgeld für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
• Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
• Statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung wird ein Kooperationsplan erarbeitet, der auf einen Blick die Schritte in Richtung Arbeitsmarkt beinhaltet. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
• Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
• Individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden.

Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 01.07.2023

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