Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Dass für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Null-Promille-Grenze gilt, sollte man als Führerschein-Neuling eigentlich wissen. Eine junge Frau aus dem Stadtgebiet hat dies jedoch missachtet. Die 26-Jährige fiel am frühen Sonntagmorgen im Barbarossaring bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf. Weil sie eine „Fahne“ hatte, baten Polizeibeamte die Fahrerin zum Atemalkoholtest – Ergebnis: 0,51 Promille. Darauf angesprochen, gab die junge Frau zu, in der Nacht mehrere Jacky-Cola getrunken zu haben. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein sichergestellt. Die 26-Jährige musste für weitere Tests mit zur Dienststelle kommen. Der Frau blühen nun zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus dürfte sich ihre Probezeit um zwei Jahre verlängern und die Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar fällig werden. |cri



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Kaiserslautern, 24.04.2023