M(air)cedes-Benz mit illegalem Airride – Betriebserlaubnis erloschen

Am Mittag des 18.01.2023 wurde auf der Zufahrt zur BAB 6 ein 34 Jahre alter Mercedes-Benz W124 260E von Polizisten der Polizeiautobahnstation kontrolliert.
Der Mercedes war durch diverse Modifikationen „optimiert“. Unter anderem waren Sonderräder montiert und ein Luftfahrwerk (Airride) verbaut, Airride und Sonderräder waren sogar in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Bei einer genaueren Überprüfung der Veränderungen kamen jedoch schwerwiegende Mängel zutage. Um ein Luftfahrwerk legal verbauen zu können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein. So muss bei Abweichung des zulässigen Betriebsdrucks eine akustische oder visuelle Warnung aktiviert werden, jedoch ertönte weder ein Warnsummer noch wurde die Druckabweichung auf den Bedienelementen angezeigt. Bei einem Betriebsdruck von 0,0 Bar müssen ferner noch die Notlaufeigenschaften gegeben sein. Hintergrund dieser Regelung ist, dass bei einem unvorhergesehenen Druckverlust, etwa durch einen Defekt, das Fahrzeug noch von der Straße herunter geführt werden kann. Der Mercedes-Benz war in diesem Zustand nahezu nicht mehr lenkbar, ohne dass die Räder an der Karosserie schliffen. Der Pkw wurde sichergestellt und einem Gutachter zur Prüfung vorgeführt, infolgedessen Durch den Prüfer wurden die polizeilichen Feststellungen bestätigt wurden. Insgesamt wurden elf erhebliche Mängel gutachterlich protokolliert.



Als Konsequenz der Umbauten ist die Betriebserlaubnis des Mercedes-Benz erloschen und Fahrzeugführer sowie -halter müssen nun mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben Bußgeldern in dreistelliger Höhe und Punkten in Flensburg muss eine neue Betriebserlaubnis für den Mercedes erteilt werden, bevor dieser wieder auf öffentlichen Straßen geführt werden darf. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein technisch einwandfreier Zustand. Die gutachterlich bestätigten Mängel müssen demnach zunächst behoben werden, was die Kosten der Bußgelder übersteigen dürfte.

Laut Fahrzeugführer hatte dieser den Mercedes mit den Modifikationen von einer Privatperson gekauft. Der Verkäufer habe ihm versichert, alle Veränderungen seien genehmigt und legal gewesen. Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass man insbesondere bei Käufen getunter Fahrzeuge immer den technischen Zustand von einem Profi überprüfen lassen sollte.

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Quelle Text:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 18.01.2023