Freundin verhindert Geldverlust durch Whatsapp-Betrug

Einer Freundin hat es eine 60-Jährige aus dem Landkreis zu verdanken, dass sie nicht mehrere tausend Euro an Betrüger verloren hat. Die Frau aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg war am Dienstag auf eine Whatsapp-Nachricht hereingefallen. Darin hatte sich angeblich ihr Sohn unter einer unbekannten Nummer gemeldet und angegeben, dass sein Mobiltelefon defekt sei. Jetzt benötige er dringend finanzielle Hilfe bei der Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 5.600 Euro.

Die 60-Jährige glaubte die Nachricht und überwies das Geld, ohne zu zögern, von ihrem Sparbuch an ihren vermeintlichen Sohn. Erst als sie danach einer Bekannten davon erzählte, machte diese sie auf die Betrugsmasche aufmerksam – offenbar gerade noch rechtzeitig, denn die Bank konnte die Überweisung zurückbuchen, so dass der Frau kein Schaden entstand. Die Ermittlungen der Polizei nach dem Absender der Whatsapp-Nachricht laufen.

Auch im Kaiserslauterer Stadtgebiet erhielt ein Mann am Dienstagnachmittag eine solche Nachricht einer unbekannten Nummer auf sein Handy. In diesem Fall meldete sich die angebliche Tochter des 63-Jährigen und bat aufgrund einer „finanziellen Notlage“ um die Hilfe ihres vermeintlichen Vaters. Der Mann erkannte jedoch sofort den Betrugsversuch und schaltete die Polizei ein.

Unsere dringende Empfehlung an jeden, der solche Handy-Nachrichten von unbekannten Nummern über einen Messengerdienst erhält: Bitte glauben Sie nicht sofort alles, was in der Nachricht steht! Bitte prüfen Sie unbedingt, ob der Absender tatsächlich der ist, der er vorgibt zu sein! Nehmen Sie auf anderem Weg Kontakt zu Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter auf – je nachdem, von wem die Nachricht mit der unbekannten Nummer angeblich (!) stammt – und fragen Sie nach, ob alles seine Richtigkeit hat. Und vor allem: Bitte überweisen Sie nicht einfach Geld auf ein fremdes Konto!

Am besten sprechen Sie innerhalb der Familie und mit Ihren Kindern, wie Sie sich im Fall einer solchen Geldforderung verhalten. Vereinbaren Sie zum Beispiel bestimmte Rückfragen, die nur das echte Familienmitglied beantworten kann. Aber auf jeden Fall: Sprechen Sie miteinander, bevor Sie Geld überweisen! |cri

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Quelle Text:
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Kaiserslautern, 10.08.2022