Stiftung Bürgerhospital bietet älteren Hausbesitzern Erbbauvertrag an

Unterstützung im Kampf gegen Altersarmut

Altersarmut ist ein drängendes Problem unserer Gesellschaft. Eine vom Bundesseniorenministerium geförderte Studie zeigt, dass mehr als 22 Prozent der über 80-Jährigen in Deutsch-land von Armut betroffen sind. Viele ältere Menschen können sich den Unterhalt des Eigenheims nur noch schwer leisten. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, hat die Stiftung Bürgerhospital, seit vielen Jahrhunderten der Alten- und Jugendhilfe in Kaiserslautern verpflichtet, im Jahr 2020 das Projekt „Grundstückserwerb zur Vermeidung von Armut im Alter“ gestartet.

Menschen über 50 sollen durch einen Erbbauvertrag die Möglichkeit bekommen, bis zu ihrem Lebensende im eigenen Haus wohnen bleiben zu können. Das Prinzip: Die Stiftung erwirbt das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück von älteren Menschen aus Stiftungsmitteln und bestellt dem Verkäufer dafür ein Erbbaurecht am verkauften Grundstück für 75 Jahre. Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des Grundstücks, wohingegen der nunmehr Erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses bleibt.

Im Gegenzug für die Bestellung eines Erbbaurechts auf dem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück ist ein sozial verträglicher Erbbauzins jährlich an die Stiftung Bürgerhospital zu entrichten. Durch den Verkauf des Grundstücks können Erbbauberechtigte wertvolle Einnahmen generieren, durch die sich in verschiedenen Lebenslagen das fortlaufende Wohnen im Eigenheim sicherstellen lassen, etwa durch Umbaumaßnahmen im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen oder notwendige Reparaturmaßnahmen am Haus. Der Kaufpreis für das Grundstück wird vom Gutachterausschuss der Stadt Kaiserslautern ermittelt, wobei das Städtische Bürgerhospital die Kosten des Gutachtens und auch der notariellen Beurkundung trägt.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gebiet der Stadt Kaiserslautern, die ihren Hauptwohnsitz an dem jeweiligen Grundstück haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 50 Jahre sind. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Interessenten werden gebeten, das ausgefüllte Antragsformular beim Städtischen Bürgerhospital Kaiserslautern, 67653 Kaiserslautern, einzureichen oder per Mail an liegenschaften@kaiserslautern.de zu senden.

Das Antragsformular erhalten Sie über die Homepage der Stadt Kaiserslautern – Schnelleinstieg – Immobilien – Grundstückserwerb zur Vermeidung von Armut im Alter

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 29.06.2022

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