Queerbeauftragtenstelle geht in Auswahlverfahren – Stadtrat beschließt weitere Vorgehensweise

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni ein Verfahren zur Wahl des / der städtischen Queerbeauftragten beschlossen. Bereits in seiner Sitzung im Juni 2021 hatte der Rat einem Antrag des Jugendparlaments zugestimmt, wonach die Verwaltung alle nötigen Schritte für die Etablierung der Stelle eines Queer-Beauftragten einleiten solle. Die „queere“ Bevölkerung in Kaiserslautern, bestehend aus u.a. lesbischen, schwulen, transidenten, inter- und bisexuellen Menschen, werde, so das Jugendparlament, zur Zeit nicht personengruppenbezogen vertreten. Hier bestehe Nachholbedarf, ob in der Stadtentwicklung, der Kulturplanung oder im Jugendbereich. Eine Fachperson zu dem Thema soll daher die richtigen Anstöße geben, um Diskriminierungen weiterhin Schritt für Schritt abzubauen. Queerbeauftragte gibt es beispielsweise bereits in Koblenz und Mainz.

Um eine breite Ansprache möglicher Kandidatinnen und Kandidaten zu erreichen, wird nun der Aufruf zur Bewerbung für das Amt der/des Queerbeauftragten an die Vereine, Initiativen und Organisationen in Kaiserslautern, die im queeren Bereich agieren, gesendet. Parallel dazu findet ein Aufruf über die Presse und Social-Media-Kanäle der Stadt statt. Interessierte sollen aussagekräftige Bewerbungsunterlagen einreichen. Die Wahl der / des Queerbeauftragten erfolgt durch den Stadtrat nach vorheriger Empfehlung durch ein noch zu berufendes Auswahlgremium, für die Dauer von drei Jahren. Die Wahl des/der ersten Queerbeauftragten wird voraussichtlich in der Sitzung am 26. September 2022 stattfinden.
Da es sich um ein sogenanntes schlichtes Ehrenamt gemäß Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) handelt, dürfen nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaiserslautern für dieses Amt vorgeschlagen werden. Die / der Queerbeauftragte wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Er / sie erhält Anwesenheits- und Rederecht in Sitzungen des Stadtrats, wo er/sie zudem einmal pro Jahr Bericht erstatten wird.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 14.06.2022

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