Angebranntes Essen – kein Personen- oder Sachschaden

Wegen eines angebrannten Essens sind am Dienstagmorgen Feuerwehr und Polizei in die Ziegelstraße ausgerückt. Anwohner alarmierten die Einsatzkräfte, da sie starke Rauchentwicklung in einer Wohnung im 3. Obergeschoss wahrnahmen. Weil die Bewohner der Wohnung nicht anwesend waren, öffnete die Feuerwehr die Tür. Auf dem Herd stand Essen was angebrannt und für die Rauchentwicklung verantwortlich war. Es entstand kein Personen- oder Sachschaden. |elz

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Bildquelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Quelle Text:
Polizeipräsidium Westpfalz
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67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 04.05.2022