Stadtrat befasst sich mit neuer Stadionpachtvereinbarung

Bestehende Bedingungen sollen auch für die Saisons 22/23 und 23/24 gelten

In seiner nächsten Sitzung am 7. März wird sich der Stadtrat mit der Pachtzinsregelung mit dem 1. FC Kaiserslautern für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 befassen. Das neue Zahlenwerk, das Oberbürgermeister Klaus Weichel dem Rat zum Beschluss vorlegen wird, entspricht dabei exakt der bisherigen Vereinbarung.
Der 1. FCK hat mit Schreiben vom 18. November 2021 eine erneute Reduktion des Pachtzinses beantragt. Anstatt der eigentlich vereinbarten 3,2 Millionen Euro pro Saison beantragt der Verein wie auch in den vergangenen zwei Spielzeiten eine Reduktion auf 2,4 Millionen Euro in der Zweiten Bundesliga und 625.000 Euro in der Dritten Liga. Um die dadurch entstehenden Verluste für die Fritz-Walter-Stadion-Gesellschaft abzufedern, enthält der neue Pacht- und Betreibervertrag wie bisher verschiedene Zusatzklauseln. So erhöht sich die Mindestpacht in der Dritten Liga um weitere 100.000 Euro, wenn der Club mindestens 21.000 zahlende Zuschauer hatte. Auch erhält die Stadiongesellschaft jeweils eine Erlösbeteiligung in Höhe von 40 Prozent beim Erreichen der zweiten und dritten Runde des DFB-Pokals.

Der Stadt werden darüber hinaus Sponsoringleistungen in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr gewährt, das beinhaltet etwa Werbeflächen und Freikarten für soziale Einrichtungen im Stadtgebiet.
Die Stadiongesellschaft hat einen jährlichen Finanzbedarf in Höhe von mindestens 3,2 Millionen Euro, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, allen voran die jährlichen Zinszahlungen in Höhe von 2,95 Millionen Euro, mit denen bis zum Jahr 2036 der Kredit zum Kauf des Stadions in Höhe von 65 Millionen Euro bedient werden muss. Bei geringeren Pachtzahlungen durch den Verein fehlen der Stadiongesellschaft somit bis zu 2,6 Millionen Euro pro Jahr. Im schlimmsten Fall könnte das dazu führen, dass der Kredit zurückgezahlt werden müsste, ebenso die zum Stadionausbau benötigten Investitionszuschüsse. Insgesamt wäre das eine Belastung von über 100 Millionen Euro, die so auf die Stadiongesellschaft und somit die Stadt zukommen könnte.
Um dies zu verhindern, wurde die Differenz bereits in der Vergangenheit immer wieder aus dem städtischen Haushalt beglichen, teilweise auch bezuschusst vom Land Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung steht nun am 7. März wieder an.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 01.03.2022

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