Ermittlungsverfahren gegen Beamte des Sachgebietes Diensthundewesen des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik eingestellt

Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und Polizeipräsidium Westpfalz hatten durch gemeinsame Presseerklärung vom 22.06.2021 mitgeteilt, dass sie aufgrund eines anonymen Hinweises Ermittlungen gegen zwei Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik wegen des Verdachts strafbarer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Ausbildung von Diensthunden führen. Diese Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Sie umfassten umfangreiche Zeugenvernehmungen und die Einholung eines Gutachtens einer Tierärztin des Veterinäramts der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Die beiden Beamten, gegen die die Vorwürfe erhoben worden waren, haben von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Vorwürfe haben sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt, so dass die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren eingestellt hat.

Vorwürfe waren wegen zweier konkreter Ausbildungssituationen in Frühjahr dieses Jahres erhoben worden, in denen es zum Einsatz von Stockhieben bzw. von Hieben mit dem Stiel einer Softpeitsche gekommen war. Insoweit ergaben die Ermittlungen, dass die Hunde in den Ausbildungssituationen die Unterstützung einer Festnahme lernen sollten, indem sie auf entsprechende Befehle eine Person „verbellen“, am Arm packen, aber auch auf Befehl wieder loslassen sollten. Die Hiebe wurden eingesetzt, um die Hunde zum Loslassen zu bewegen, nachdem sie sich in den Arm eines Helfers verbissen hatten. Nach den getroffenen Feststellungen wurden die Hiebe ausbildungsgerecht und verhältnismäßig eingesetzt. Sie entsprachen der üblichen Ausbildungspraxis und verstießen nicht gegen das Tierschutzgesetz.

Soweit sich die Vorwürfe auf den Einsatz spezieller Hundehalsbänder in einem Ausbildungslehrgang im Frühjahr 2016 bezogen, wurden Ermittlungen nicht durchgeführt, da sie wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung rechtlich nicht möglich waren.

Soweit sich die Vorwürfe auf generell ausgeübte Praktiken bezogen, wurden auch insoweit Ermittlungen durchgeführt, förderten aber keine konkreten Sachverhalte zutage.

Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 09.12.2021