Pünktlich zum Auftakt der im Mai beginnenden Hauptsaison der Außengastronomie legt der Steuerzahlerbund einen Vergleich der sog. Terrassengebühren für die zehn einwohnerstärksten Städte in Rheinland-Pfalz vor. Die Ergebnisse sind so bunt wie die Schirme auf den Außenterrassen: Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in Worms nur 250 Euro anfallen, sind es dafür in Trier stolze 1.563 Euro. Der BdSt Rheinland-Pfalz rät den Städten und Gemeinden zu einem maßvollen Umgang mit der Terrassengebühr. Noch besser wäre es, gleich ganz auf die Erhebung von Terrassengebühren zu verzichten.
Wenn Gastronomen vor ihren Lokalen Tische und Stühle im öffentlichen Raum platzieren, um dort Gäste zu bewirten, müssen sie hierfür häufig Sondernutzungsgebühren an die Kommune entrichten. Diese Abgaben werden daher landläufig auch als Terrassengebühren bezeichnet. Für den vorliegenden Vergleich hat der Bund der Steuerzahler die Gebührentarife aus den Sondernutzungsgebührensatzungen der zehn einwohnerstärksten Städte in Rheinland-Pfalz ausgewertet. Der Vergleich bezieht sich auf einen Musterbetrieb mit einem außengastronomischen Bereich von 25 m² während der fünfmonatigen Hauptsaison (Mai-September) in bester Innenstadtlage. In den betrachteten Städten werden für die Dauer der Hauptsaison durchschnittlich 813 Euro an Terrassengebühren fällig.
Die mit 1.563 Euro höchsten Terrassengebühren verlangt die altehrwürdige Stadt Trier. Relativ dicht folgt die Stadt Speyer mit 1.375 Euro auf Platz 2. Mit größerem Abstand folgt Kaiserslautern mit 963 Euro auf dem dritten Platz.
Am günstigsten kommt der betrachtete Musterbetrieb in der Nibelungenstadt Worms mit 250 Euro davon. Ebenfalls noch vergleichsweise gering sind die Gebühren in Neuwied (438 Euro), in der Landeshauptstadt Mainz (550 Euro) und in Neustadt an der Weinstraße (688 Euro).

„Was rechtfertigt diese extremen Unterschiede? Ist der Gehweg in Trier edler gepflastert als in Worms? Hat Speyer regelmäßig mehr Sonnenstunden als Neuwied? Natürlich nicht! Die Unterschiede beruhen allein auf den politischen Entscheidungen der jeweiligen Städte ohne einheitlichen Maßstab“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Diese massive Ungleichbehandlung ist nicht nur ungerecht, sondern auch wirtschaftlich unsinnig. Denn die Gastronomie steht ohnehin durch steigende Einkaufspreise und Personalkosten unter Druck. Besonders paradox – während viele Städte Förderprogramme für die Belebung der Innenstädte auflegen, ziehen sie den Gastronomiebetrieben gleichzeitig über die Terrassengebühr das Geld aus der Kasse. Das passt nicht zusammen. Die Gastronomie sorgt für eine Belebung der Innenstädte, welche wiederum dem Handel und Umsätzen anderer Gewerbetreibender zugutekommt. Die Städte profitieren dann über die Einkommensteuer und Gewerbesteuer automatisch mit von den dann besser laufenden Geschäften. Zudem könnten sich die Kommunen den Aufwand und die Bürokratie der Terrassengebühren sparen.“
Eine vollständige Übersicht über die Terrassengebühren aller untersuchten zehn Städte in Rheinland-Pfalz ist dem beigefügten Tabellenanhang zu entnehmen.
Sie möchten sich ein Bild davon machen, wie die rheinland-pfälzischen Städte im bundesweiten Vergleich abschneiden? Der BdSt hat bundesweit die Terrassengebühren für 200 Städte erhoben. Die Ergebnisse finden Sie hier:
www.steuerzahler.de/kommunen/terrassengebuehren2026/
Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz
www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de
Mainz, 30.04.2026
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