Überbrückungshilfen werden verlängert – betroffene Betriebe brauchen Unterstützung

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßt, dass der Bund die Wirtschaftshilfen für die von der Pandemie mit erheblichen Umsatzeinbußen betroffenen Betriebe bis ins Frühjahr 2022 verlängern wird. Die Ministerin hatte sich auf Bundesebene dafür stark gemacht. Gerade die nun von Beschränkungen betroffenen Branchen bräuchten entsprechende Unterstützung. Es sei daher ein wichtiger erster Schritt, dass es Sonderregelungen für Betriebe gebe, die von der Schließung und Absage von Advents-und Weihnachtsmärkten betroffen sind. Hier müssen aber weitere Schritte folgen, damit auch anderen betroffenen Branchen wie der Gastronomie und dem Einzelhandel zielgerichtet geholfen werden kann.

„Es ist gut, dass Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, erhöhte Hilfen erhalten. Ich hätte mir aber gewünscht, dass weitere betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. In der Gastronomie, der Veranstaltungsbranche und dem Einzelhandel fällt gerade das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge nahezu komplett weg. Wir brauchen deshalb zusätzliche Unterstützung durch die Überbrückungshilfen des Bundes“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Die Ministerin sprach sich auch für die Zahlung von Abschlagszahlungen aus, damit Unternehmen, die Anträge stellen, schnell Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Überbrückungshilfe IV sieht vor, dass Unternehmen bis Ende März 2022 Wirtschaftshilfen beantragen können. Ursprünglich sollten die Hilfen Ende Dezember dieses Jahres auslaufen.

Schmitt betonte, dass man die Betriebe weiterhin eng begleiten und unterstützen müsse. „Deshalb halte ich es für richtig, dass die Testpflicht in der Gastronomie für Menschen mit Booster-Impfung entfällt. So ermöglichen wir unseren Gastronomen, die exzellente Hygienekonzepte ausgearbeitet haben, bessere Bedingungen im wichtigen Jahresendgeschäft“, sagte Schmitt.

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Mainz, 03.12.2021