Handwerkskammer der Pfalz: Doppelte Prämien für ausbildende KMU

Die Ausbildungsexperten der Handwerkskammer der Pfalz beraten kleine und mittlere Handwerksunternehmen zu den neuen Bundesprämien des Förderprogramms „Ausbildungsplätze sichern“.

Bereits im August 2020 startete das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Seitdem fördert die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Neuabschluss von Ausbildungsverträgen. Die aktuell zweite Änderung der Förderrichtlinie gewährt den Unternehmen für ab dem 1. Juni 2021 beginnende Ausbildungsverträge nun eine verbesserte finanzielle Unterstützung, wenn die betriebliche Ausbildungsleistung aufrechterhalten oder sogar ausgeweitet wird. Außerdem wurden die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht. Für den Erhalt der „Ausbildungsprämie plus“ müssen die Betriebe beispielsweise nur noch mindestens einen Monat von 30 % Umsatzrückgang oder Kurzarbeit (keine Mindestlaufzeit) betroffen gewesen sein. Für Kleinstunternehmen ist zudem ein Sonderzuschuss hinzugekommen.

Das Programm umfasst insgesamt fünf Förderbereiche, für die folgende Änderungen vorgesehen sind:

1. „Ausbildungsprämie“ in Höhe von 4.000 Euro (bisher: 2.000 Euro) für jede neu begonnene Berufsausbildung bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre.
2. „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 6.000 Euro (bisher: 3.000 Euro) für jede zusätzliche, neu beginnende Berufsausbildung bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren.
3. „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungs- vergütung sowie 50 % der Ausbildervergütung für jeweils bis zu zehn Azubis (max. 4.000 Euro).
4. „Übernahmeprämie“ in Höhe von 6.000 Euro (bisher: 3.000 Euro) bei Übernahme von Auszubildenden aufgrund pandemiebedingter Insolvenz eines bisherigen Ausbildungsunternehmens oder damit verbundener Kündigung bzw. Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.
5. „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis vier Mitarbeitende in Höhe einer Einmalzahlung von 1.000 Euro pro Azubi, wenn aufgrund behördlicher Anordnung die Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang durchgeführt, die Ausbildung jedoch an mindestens 30 Arbeitstagen fortgesetzt wurde.

In Zeiten des Nachwuchsmangels und des steigenden Fachkräftebedarfs ist das Förderprogramm ein Mittel, die Ausbildungsleistung im Handwerk zu erhalten und zu stärken – gerade in Zeiten der Pandemie, in der die Besetzung von Ausbildungsplätzen zunehmend schwieriger wird.

 

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Quelle Text/Bild:
Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern

www.hwk-pfalz.de

Kaiserslautern, 30.03.2021