Bitte lassen Sie Ihre Katze kastrieren – Zuschuss für finanziell schwächer gestellte Katzenhalter

Auch im Jahr 2021 unterstützt der Tierschutzverein Kaiserslautern u.U. e.V. auf Antrag finanziell schwächer gestellte Tierhalter aus dem Landkreis Kaiserslautern mit einem Zuschuss zur Kastration ihrer Katze. Diese Beihilfe kann im kompletten Kalenderjahr gewährt werden. Der Zuschuss ist vor Kastration der Katze beim Tierschutzverein zu beantragen. Für die Kastration einer Kätzin zahlt der Tierschutzverein einen Anteil der Kastrationskosten in Höhe von 70 Euro, für einen Kater in Höhe von 40 Euro. Bei Nachweis der Bedürftigkeit erhält der Tierhalter einen Kastrationsgutschein zur Vorlage bei seinem Tierarzt. Vorrausetzung ist die Vorlage einer Hartz IV Bescheinigung, eines Sozialausweises oder eines anderen Nachweises über die Bedürftigkeit und des Personalausweises.

2020 wurden insgesamt 63 solcher Gutscheine ausgegeben. Da in Kaiserslautern und den umliegenden Gemeinden durch die unerwünschte und unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Katzen immer mehr dieser Tiere verwildern und verelenden, ruft der Tierschutzverein Kaiserslautern alle Katzenhalter dazu auf, ihre freilaufenden Tiere kastrieren sowie durch einen Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Weitere Informationen:
Nähere Auskünfte zum Kastrationszuschuss und zur Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen erteilt die Geschäftsstelle des Tierschutzvereines unter der Nummer 0631 – 3503666 oder per E-Mail: info@tierschutzverein-kaiserslautern.de.

Tierschutzverein Kaiserslautern u. U. e.V.
Altes Forsthaus 11
67661 Kaiserslautern

 

 

Quelle Text/Bild:
Tierschutzverein Kaiserslautern u. U. e.V.
Altes Forsthaus 11
67661 Kaiserslautern

www.tierheim-kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 02.02.2021