Verstärkter Schutz und erweiterte Testmöglichkeiten für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Infektionszahlen verstärkt Rheinland-Pfalz den Schutz für ältere oder vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Mit den überarbeiteten dreistufigen Handlungs­empfehlungen des Landes auf Basis der neuen Testverordnung des Bundes sowie einem neuen Mustertestkonzept wird diese Gruppe intensiv in den Blick genommen.

„Das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet uns vor allem mit Blick auf die Orte Sorgen, an denen besonders vulnerable Personengruppen zusammenkommen. Der Schutz dieser Menschen hat für uns absolute Priorität. Es gilt, Eintrag und Ausbreitung des Corona-Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Deswegen haben wir uns entschieden, die bewährten und seit Juni dieses Jahres angewandten Handlungs­empfehlungen an die neuen Möglichkeiten der Antigentests anzupassen. Darüber hinaus geben wir allen Einrichtungen mit unserem Mustertestkonzept ein Werkzeug an die Hand, um beim Umgang mit diesen Tests Abläufe optimal zu steuern, Bedarfe realistisch zu berechnen und Kosten verlässlich refinanzieren zu können“, sagte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen abgestimmte „Einrichtungsbezogene Mustertestkonzept“ sieht künftig folgendes Vorgehen vor: Grundsätzlich wird es allen Bewohnerinnen und Bewohnern, Nutzern sowie Beschäftigten von stationären, teil-stationären wie auch ambulanten Einrichtungen und Diensten im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe möglich sein, sich regelhaft testen zu lassen. Diese Basis-Testungen werden mit den neuen POC-Antigen-Tests durchgeführt. Diese ermöglichen im Vergleich zu den PCR-Tests, die in vielen anderen Bereichen weiter zum Einsatz kommen, ein deutlich schnelleres Ergebnis. Durch diese regelmäßigen Testungen wird das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus in den Einrichtungen signifikant minimiert.

Die Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe können künftig ein monatliches Kontingent von POC-Antigentests abrufen, welches sie für die Testung sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Mitarbeitenden verwenden können. Das Verfahren zur Refinanzierung dieser Tests wird entscheidend vereinfacht durch das Mustertestkonzept, das das Land zur Verfügung stellt und das die Genehmigung der tatsächlichen Test-Bedarfe über die Gesundheitsämter erleichtert. Unberührt von diesen neuen Testungen bleiben die Corona-Tests von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen bei Neu- bzw. Wiederaufnahme sowie die PCR-Tests zur Bekämpfung von Corona-Ausbrüchen in einer Einrichtung.

Neben dem Schutz für die Menschen in den entsprechenden Einrichtungen ist der Gesundheitsministerin besonders wichtig, dass in Rheinland-Pfalz durch die Hilfen und Vorgaben des Landes Besuchsverbote und damit drohende soziale Isolation verhindert werden können. „Um es klar zu sagen: Ein generelles Verbot von Besuchen soll es für Angehörige in Rheinland-Pfalz nicht mehr geben“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Das Land erwartet auf Grundlage der Handlungsempfehlungen und des Mustertest­konzepts, dass die betroffenen Einrichtungen ihr Vorgehen auch künftig an dieser Maßgabe ausrichten.“

Für die Ministerin sind die einzigen denkbaren Ausnahmen unvermeidbare und befristete Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr. Aktuell gilt, dass Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern auf zwei Personen pro Tag beschränkt sind. Verschärfende Maßnahmen darüber hinaus sollen künftig nur bei einem deutlich verschlechterten Infektionsgeschehen ergriffen werden. „Der Schutz der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner hat absolute Priorität – das gilt ebenso für den Schutz vor dem Virus wie für den Schutz vor sozialer Isolation“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Darüber hinaus appellierte die Ministerin auch an die Menschen, die ihre Angehörigen besuchen, sich weiterhin bewusst zu sein, dass sie einen besonders verletzlichen Bereich betreten. „Alle Besucher dieser Einrichtungen müssen neben den gesonderten Vorgaben vor allem die allgemein geltenden AHA-Regeln befolgen und ihre Daten in den entsprechenden Kontaktlisten gewissenhaft und sorgfältig angeben“, forderte Bätzing-Lichtenthäler. „Denn nur, wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten, kann es uns gelingen, die Menschen, die auf unsere Unterstützung besonders angewiesen sind, auch weiterhin gut und zuverlässig vor den Folgen der Corona-Pandemie zu schützen.“

Empfehlungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
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Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
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55116 Mainz

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Mainz, 22.10.2020