Bund und Länder vereinbaren zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung bei erhöhtem Infektionsgeschehen

In Fällen einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen und bei Unsicherheit über deren tatsächliche Ausbreitung sollen Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig ergriffen werden. Sie sollen zielgerichtet erfolgen und sich im Einzelfall auch auf kleinräumige betroffene Bereiche beziehen können. Zugleich sollen Beschränkungen nur in dem Umfang gelten, in dem sie zur Bekämpfung des Ausbruchs und zur Verhinderung des Ausbruchs in der Fläche notwendig sind. In allen diesen Fällen werden die Länder und der Bund die betroffenen Regionen bei der Umsetzung der Teststrategie unterstützen.

Das haben der Chefs des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in einer Schaltkonferenz vereinbart. Sie knüpfen damit an den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 6. Mai 2020 sowie den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramts vom 26. Juni 2020 an.

Die bereits vereinbarten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beschränkung von nicht erforderlicher Mobilität in besonders betroffene Gebiete und aus ihnen heraus sowie das geeinte Vorgehen bei akutem signifikant angestiegenem Ausbruchsgeschehen werden in dem heutigen Beschluss ausdrücklich bekräftigt und detaillierter beschrieben. Dabei werden die neuere Rechtsprechung und die Erfahrungen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Feiern) berücksichtigt.

Einreisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben aufgrund landesrechtlicher Reglung weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Dies gilt nicht für Pendler, aus besonderen sozialen Gründen oder bei Vorliegen eines maximal 48 Stunden alten negativen Tests.

Zudem erfolgte eine Verständigung auf einen noch intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister und die Konferenz der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsminister der Länder wurden aufgefordert, die nationale Teststrategie für Testungen bei Reiserückkehrern weiterzuentwickeln.

Der Beschluss gibt den Verantwortlichen auf allen Ebenen den Rahmen für eine spezifischere Betrachtung lokaler und regionaler Bedarfe, neue Beschränkungen ergeben sich nicht.

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Mainz, 16.07.2020