05.03.20: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

Insgesamt 8 Fälle in Rheinland-Pfalz – Schutz für medizinisches Personal

Aufgrund der Zunahme der Covid-19-Erkrankungen in Deutschland ist die Nachfrage nach Händedesinfektionsmitteln stark angestiegen, sodass derzeit nicht ausreichend Produkte erhältlich sind. Die Bundesstelle für Chemikalien als zuständige Behörde hat nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Allgemeinverfügung zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur hygienischen Händedesinfektion auch in Apotheken erlassen.

Desinfektionsmittel für die Hände unterliegen der Verordnung Biozidverordnung der EU. Von diesen Regelungen kann die Bundesstelle für Chemikalien befristet Ausnahmen gestatten, insbesondere, wenn dies aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit notwendig ist. Mit der Allgemeinverfügung hat die Bundesstelle für Chemikalien von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht.

Die Landesapothekerkammer stellt die Informationen auf ihrer Internetseite zur Verfügung und informiert entsprechend ihre Mitglieder.

Die Landesregierung hat den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine erste Tranche an Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt. Der Bund hat zugesagt, über seine Beschaffungsämter sehr zeitnah weitere Schutzausrüstung für die Ärztinnen und Ärzte zu organisieren. Auch das Land arbeitet mit Hochdruck daran, weitere Atemschutzmasken zu beschaffen.

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt acht bestätigte SARS-CoV-2 Fälle:

Bereits bekannte Fälle:

Landkreis Kaiserslautern: Drei Personen

Landkreis Mainz-Bingen: Eine Person

Landkreis Germersheim: Eine Person

Landkreis Mayen-Koblenz: Eine Person

Landkreis Bad Dürkheim: Eine Person

Neue Fälle:

Landkreis Mayen-Koblenz: Eine Person in der Familie des bereits bestehenden Falles.

Die Personen haben nur milde Symptome, allen geht es aktuell gut.

Die Gesundheitsämter vor Ort ergreifen die notwendigen infektionshygienischen Maßnahmen (Absonderung, Kontaktpersonennachverfolgung, Laboruntersuchungen etc.) entsprechend der ständig aktualisierten Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Dabei stehen die Gesundheitsämter mit den zuständigen Behörden wie dem Landesuntersuchungsamt und dem Ministerium in einem engen Austausch.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 05.03.2020