Gegen Hass und Hetze im Netz: Besserer Schutz für Kommunalpolitiker geplant

Nicht nur Politiker und Politikerinnen auf Bundes- und Landesebene sind im Netz Anfeindungen ausgesetzt. Auch im Kommunalen erleben Akteure Verunglimpfungen, Hass und Hetze. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun auch kommunale Politiker besser schützt. Eine Änderung im Strafgesetzbuch soll explizit auch Kommunalpolitiker und Ehrenamtliche vor üblen Nachreden und Verleumdungen geschützt werden. „Sie nehmen am politischen Leben des Landes teil und sind ebenfalls von Hatepostings, Hetze im Internet und Bedrohungen betroffen“, heißt es in der Begründung. Der Strafrahmen für Bedrohungen im Netz soll auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden.

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf – 13.01.2020 (hib 48/2020)

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https://www.bundestag.de/presse/hib/677020-677020

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 21.01.2020