Bußgeld für Fastnachtsmaske beim Autofahren

Ob in Steinwenden-Obermohr, Meisenheim, Katzweiler oder Pirmasens, am Wochenende finden in der Westpfalz etliche Prunksitzungen und Faschingsveranstaltungen statt. Wir von der Polizei wünschen allen Närrinnen und Narren, Karnevalisten und Jecken ganz viel Spaß beim Feiern.

Und damit ihr euch die fünfte Jahreszeit nicht vermiest, haben wir einen wichtigen Tipp! Seit dem 19. Oktober 2017 gilt nämlich eine Gesetzesänderung, darin steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Das heißt im Klartext, dass ihr euch beispielsweise nicht mit einer Zorro-Maske vorm Gesicht oder mit Clownsschminke verkleidet hinters Steuer setzen dürft. Euer Gesicht – also ihr – muss beim Autofahren erkennbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt sogar das Doppelte – 120 Euro sind dann für die Maskerade fällig.

Wenn es also unumgänglich ist, die Maskierung schon zu Hause über das Gesicht zu ziehen, dann solltet ihr euch eine Alternative wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Bekannte etc. suchen, die euch fahren können. Das hat natürlich den Vorteil, dass ihr dem Thema „Alkohol am Steuer“ nach der Veranstaltung ebenfalls ein Schnippchen geschlagen habt. Lasst euch einfach wieder abholen. |erf

Beispielbild, Bildquelle: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 14.02.2019