Anklage erhoben wegen des schweren Unfalls auf der Pfaffbrücke am Neujahrstag 2018

Kurz nach Anbruch des Jahres 2018 hatte ein 22-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Südwestpfalz eine 58-jährige Frau aus Kaiserslautern mit seinem Fahrzeug erfasst, anschließend das Brückengeländer der Pfaffbrücke durchbrochen und war mit der Frau etwa acht Meter in die Tiefe gestürzt. Die Frau hatte sich zusammen mit ihrem Mann und ihrer erwachsenen Tochter auf dem Gehweg der Pfaffbrücke aufgehalten, um das Silvesterfeuerwerk anzuschauen. Die Frau erlitt schwere und damals lebensbedrohliche Verletzungen, deren Folgen andauern, ihre Tochter einen Schock.

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Danach ist der Unfall darauf zurückzuführen, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, weil er alkoholbedingt nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und zu schnell fuhr. Nach den Ermittlungen fuhr er zum Unfallzeitpunkt mindestens 50 Stundenkilometer, was die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern überschritt und der unübersichtlichen Straßensituation um den Unfallort in der Neujahrsnacht 2018 nicht angepasst war.

In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dem 22-Jährigen vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung vor. Dabei werden ihm jeweils zwei bewusste Pflichtverstöße zur Last gelegt, einmal Fahren unter Alkoholeinfluss, zum zweiten zu schnelles Fahren an einer unübersichtlichen Stelle.

Zusätzlich wird dem 22-Jährigen vorgeworfen, sich nach dem Unfall entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen, so dass die notwendigen Feststellungen erst ca. 10 Stunden später getroffen werden konnten.

Der 22-Jährige erklärte, zum Unfallzeitpunkt der Fahrer gewesen zu sein, aber keine Erinnerung an das Unfallgeschehen zu haben. Er macht einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt für den Unfall verantwortlich. Zur Frage des Alkoholkonsums macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hätte der Unfall auch bei Vorliegen des geltend gemachten technischen Defekts vermieden werden können.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage zum Schöffengericht Kaiserslautern erhoben, das nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 22.10.2018