Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen kommen bei Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz oft zu kurz. Das zeigt der BARMER-Zahnreport, der die Inanspruchnahme von Zahnvorsorgeleistungen bei Pflegebedürftigen ab 65 Jahren analysiert. Demnach stellten Zahnärztinnen und Zahnärzte bei nur 28,4 Prozent der rheinland-pfälzischen Pflegeheimbewohnenden mit Pflegegrad vier oder fünf im Jahr 2024 den Mundgesundheitsstatus fest oder führten eine Mundgesundheitsaufklärung durch. Diese beiden zahnärztlichen Vorsorgeleistungen wurden im Jahr 2018 speziell für den Einsatz bei Pflegebedürftigen geschaffen. „Wer aufgrund von Pflegebedürftigkeit eine Zahnarztpraxis nicht selbst aufsuchen kann, darf beim Zugang zu zahnärztlicher Versorgung nicht abgehängt werden. Gerade für schwer Pflegebedürftige kann eine schlechte Mundgesundheit gravierende Folgen haben, denn kaputte Zähne, schlechtsitzende Prothesen oder Entzündungen im Mundraum erschweren das Kauen“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Kau- und Schluckbeschwerden könnten zu Mangelernährung, Gewichtsverlust und Folgeerkrankungen führen, was für Pflegebedürftige besonders gefährlich sei.
Zahnvorsorgeleistungen oft in Pflegeheimen mit Kooperationsvertrag
Ob stationär Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz die für sie vorgesehene Zahnvorsorge erhalten, hängt laut Zahnreport in hohem Maß davon ab, ob die Pflegeheime einen Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis abgeschlossen haben. So wurden im Jahr 2024 die Leistung Mundgesundheitsstatus zu 87,3 Prozent in rheinland-pfälzischen Pflegeheimen erbracht, die über Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen verfügten. Nur 1,5 Prozent dieser Zahnvorsorgeleistung entfielen im gleichen Jahr auf Pflegeheime in Rheinland-Pfalz ohne Kooperationsvertrag. Über einen Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis verfügten im Jahr 2024 allerdings nur sechs von zehn rheinland-pfälzischen Pflegeheimen. „Pflegeheime sollten den Abschluss von Kooperationsverträgen mit Zahnarztpraxen forcieren, da dies offensichtlich zu einer höheren Inanspruchnahme von zahnärztlichen Vorsorgeleistungen führt. Ob Pflegeheimbewohnende zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen erhalten, darf nicht von der Wahl des Pflegeheims abhängen“, fordert Kleis. Für stationär Pflegebedürftige sei der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich, weshalb sie möglichst vor Ort versorgt werden müssten.
Ambulante Pflege: niedrige Inanspruchnahme von Zahnvorsorge
Wie aus dem Zahnreport weiter hervorgeht, ist die Inanspruchnahme von Zahnvorsorgeleistungen bei rheinland-pfälzischen Pflegebedürftigen jüngst gestiegen. So wuchs der Anteil der Pflegeheimbewohnenden in Rheinland-Pfalz, bei denen der Mundgesundheitsstatus erhoben wurde, vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2024 von neun Prozent auf 26 Prozent und der Anteil der Pflegeheimbewohnenden, bei denen die Mundgesundheitsaufklärung erfolgte, von acht Prozent auf 25 Prozent. Bei ambulant Pflegebedürftigen stieg der Anteil der Menschen, bei denen der Mundgesundheitsstatus erhoben wurde, im gleichen Zeitraum von 1,2 Prozent auf 1,7 Prozent, während der Anteil der ambulant Pflegebedürftigen mit Mundgesundheitsaufklärung von 1,1 Prozent auf 1,7 Prozent zulegte. Bei ambulant Pflegebedürftigen aus Rheinland-Pfalz mit Pflegegrad vier oder fünf lag der Anteil derer mit Mundgesundheitsstatus oder Mundgesundheitsaufklärung im Jahr 2024 bei 3,8 Prozent. Das ist im Vergleich aller Bundesländer der zweitniedrigste Wert. „Die Postleitzahl darf nicht darüber entscheiden, wie gut der Zugang zu zahnärztlicher Vorsorge ist. Gerade für ambulant Pflegebedürftige müssen Lösungen gefunden werden, die die aufsuchende Vorsorge im zahnärztlichen Bereich deutlich verbessern“, fordert Kleis. Die meisten Pflegebedürftigen würden zuhause gepflegt.
Q&A
Auf welchen Daten basiert der Zahnreport?
Datenbasis waren die anonymisierten vertragszahnärztlichen Abrechnungsdaten von BARMER-Versicherten ab 65 Jahren aus den Jahren 2013 bis 2024. Im Jahr 2024 waren in Rheinland-Pfalz 432.000 Menschen versichert. Die Daten wurden bezüglich Alter und Geschlecht auf die deutsche Bevölkerung des Jahres 2024 standardisiert, um Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffe zu können.
Welche zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Pflegebedürftige gibt es?
Zum 1. Juli 2018 wurden die Gebührennummern 174a und 174b geschaffen, die die spezifische Erhebung eines Mundgesundheitsstatus inklusive eines Mundgesundheitsplans (a) und Mundgesundheitsaufklärungen (b) einmal im Kalenderhalbjahr, also zweimal jährlich, ermöglichen. Zusätzlich erfolgte die Einführung der Gebührennummer 107a für das Entfernen harter Zahnbeläge (Zahnsteinentfernung) speziell bei Versicherten mit Pflegegrad. Dadurch wurde die Zahnsteinentfernung bei Pflegebedürftigen zweimal im Jahr ermöglicht. Die Leistungen 174a, 174b und 107a können von allen Versicherten mit einem Pflegegrad in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden.
Was sind Kooperationsverträge?
Pflegeeinrichtungen sind nach §119 b des SGB V verpflichtet, bei Bedarf Kooperationsverträge mit (Vertrags-)Zahnärztinnen und -ärzten abzuschließen. Diese Verträge müssen der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung angezeigt werden.
Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Rheinland-Pfalz?
Rund 264.000 (Stand 2024).
Wie viele Zahnarztpraxen gibt es in Rheinland-Pfalz?
Zum 30. September 2025 gab es in Rheinland-Pfalz 1.611 Zahnarztpraxen.


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Quelle Text/Bild:
BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
Rheinallee 84
55120 Mainz
www.barmer.de
Kaiserslautern, 18.09.2026












