Am Samstag, den 12.09.2026, kam es gegen 06 Uhr auf der L356, im Mündungsbereich zur Schernauer Straße, zu einem Verkehrsunfall. Hier überfuhr der Unfallverursacher, aus bisher unbekannten Gründen, mit seinem Fahrzeug die Verkehrsinsel und beschädigte so zwei Verkehrsschilder. Anschließend setzte er seine Fahrt, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen, weiter fort. Die Verkehrsunfallflucht konnte letztendlich aufgeklärt werden, da der Unfallverursacher netterweise sein vorderes Kfz-Kennzeichen an der Unfallörtlichkeit hinterließ.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren gem. § 142 StGB wegen Unerlaubten Entfernen von der Unfallörtlichkeit eingeleitet. |pilan
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Kaiserslautern, 14.09.2026













