Mit Aussagen wie „Das 1-Minute-Morgenritual für den flachen Bauch“ bewarb die Marke pureone ihr Nahrungsergänzungsmittel „Grüne Formel“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vermitteln diese Aussagen den unzutreffenden Eindruck, dass eine Gewichtsreduktion allein durch die Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels erreicht werden kann. Solche nicht belegten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen sind nach der EU-Health-Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) verboten. Auf Abmahnung hat der Vertreiber der Marke pureone, die Firma Hoffmann & Bukoshi UG, gegenüber der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Vertragsstrafe versprechende Unterlassungserklärung abgegeben.
Damit hat sich die Firma verpflichtet, in Zukunft folgende gesundheitsbezogenen Aussagen bei Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels “Grüne Formel” nicht mehr zu tätigen:
Das 1-Minute-Morgenritual für einen flachen Bauch und neue Energie
Leichter abnehmen dank natürlicher Formel
sichtbar flacherer Bauch
oder inhaltsgleiche Aussagen, die den Eindruck erwecken, das Produkt führt zu einer Gewichtsreduktion, der Verringerung des Bauchumfangs oder einer sichtbar veränderten Körperform
Derzeit gibt es keine nach der Health-Claims-Verordnung zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, wonach die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels allein zu einer Gewichtsabnahme oder einer Verringerung des Körperfetts führt.
Ebenfalls Teil der Unterlassungserklärung sind unzulässige gesundheitsbezogenen Aussagen zu Leistungs- und Stoffwechselsteigerungen durch die Einnahme des Produktes. Für bestimmte Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin C oder Magnesium, ist nachgewiesen, dass diese von dem Körper für den Energiestoffwechsel benötigt werden, deshalb sind hier Aussagen wie „trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ zulässig. Die Behauptung einer „Aktivierung“ des Stoffwechsels, stellt eine Steigerung dessen dar. Solche Aussagen sind nicht belegt und nach der EU-Health-Claims-Verordnung unzulässig.
Weitere wettbewerbsrechtliche Verstöße der Firma Hoffmann & Bukoshi UG wurden in der Unterlassungserklärung mit aufgenommen. In Zukunft dürfen Kundenbewertungen nur noch veröffentlicht werden, wenn Verbraucher:innen zugleich darüber informiert werden, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von Personen stammen, die die Ware erworben oder genutzt haben. Ebenfalls muss der Kündigungsbutton sichtbar auf der Website platziert werden, da das Unternehmen ein Abonnement für die Produkte anbietet. Ein Kündigungsbutton ermöglicht eine einfache, unmittelbare Kündigung.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 10.07.2026
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