Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Am frühen Samstagmorgen kontrollierte eine Polizeistreife in der Epplergasse einen E-Scooter, weil auf dem Fahrzeug verbotswidrig zwei Personen unterwegs waren. Beim Anhalten stieg die weibliche Mitfahrerin ab und entfernte sich zügig zu Fuß von der Kontrollstelle. Bei der Überprüfung des 28-jährigen Fahrers stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,51 mg/l. Aufgrund des Ergebnisses wurde der Mann zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Für deren Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Pkw-Fahrer. |PvD




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Kaiserslautern, 31.05.2026