Die Probenergebnisse der Umgebungsuntersuchung aus 149 Bienenvölkern im Sperrgebiet aus dem Labor des Fachzentrums für Bienen und Imkerei in Mayen sind beim Veterinäramt Kaiserslautern eingetroffen. Zwei Sammelproben aus 9 Bienenvölkern enthielten den Erreger der Amerikanischen Faulbrut. Einige wenige Probenergebnisse von Imkern, die sich nachträglich beim Veterinäramt mit den Standorten ihrer Bienenstände im Sperrgebiet gemeldet haben stehen noch aus.
Aufwändige Diagnostik erfordert Geduld
Da es sich bei dem Erreger Paenibacillus larvae um ein sporenbildendes Bakterium handelt, ist die Anzucht und somit die Diagnostik deutlich aufwändiger und langwieriger als bei anderen Krankheitserregern. Zwischen der Probenahme und dem endgültigen Laborergebnis vergehen daher mehrere Wochen. Die Amerikanische Faulbrut zählt zu den Tierseuchen, die sowohl den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten als auch den betroffenen Imkernden viel Geduld abverlangen.
Weiteres Vorgehen und Schutzmaßnahmen
Im weiteren Verlauf werden die betroffenen Bienenhalterinnen und Bienenhalter im Sperrgebiet zeitnah über die konkreten Ergebnisse der Proben aus ihren Bienenständen informiert. Wo es fachlich geboten ist, werden weitere Beprobungen und klinische Untersuchungen veranlasst. Bei den positiv beprobten Bienenständen werden in Absprache mit den betroffenen Imkern und den Bienenseuchensachverständigen entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Bienenseuche getroffen.
Um die Ausbreitung der Tierseuche effektiv zu stoppen, bleiben die Regelungen zum Sperrgebiet bis auf Weiteres vollständig aufrechterhalten. Die Kreisverwaltung erinnert daran, dass das Verbringen von Bienenvölkern sowie der Transport von Waben, Wachs oder Futtervorräten aus den Ständen aus dem oder in das Sperrgebiet untersagt ist. Honig für den menschlichen Verzehr ist gesundheitlich unbedenklich, darf aber keinesfalls an Bienen verfüttert werden.
Bisher nicht registrierte Bienenhalter werden dringend aufgefordert, ihren Standort und ihre Völkerzahl bei der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Meldung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Kaiserslautern www.kaiserslautern-kreis.de.
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Kreisverwaltung Kaiserslautern – Veterinäramt
Telefon: 0631-7105-450
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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 20.05.2026
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