Müll und Hundekot auf Gehwegen und Straßen sind immer wieder ein Ärgernis in Kaiserslautern. Oft sind die Verursacherinnen oder Verursacher dieser Verunreinigungen nicht zu ermitteln und es stellt sich die Frage, wer für die Reinigungspflicht im öffentlichen Raum verantwortlich ist.
„Die Zuständigkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt“, informiert die Werkleiterin der Stadtbildpflege Kaiserslautern, Andrea Buchloh-Adler. „Dort gibt das beigefügte Straßenreinigungsverzeichnis Auskunft darüber, welche Gehwege und Straßen durch die Stadtbildpflege gereinigt werden“. Hierfür erhebt die Stadt Kaiserslautern Straßenreinigungsgebühren. In den übrigen Straßen mit Anliegerreinigung und in den in der Satzung nicht aufgeführten Straßen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Sauberhaltung verpflichtet. Sie müssen dann auch Hundekot und andere Verunreinigungen beseitigen sowie Laub, das bei Nässe eine Gefährdung für die Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt.
Die Anliegerpflicht beinhaltet, dass Gehweg und Straße bis zur Straßenmittellinie gesäubert sowie Kehricht, Schlamm, Laub, Pflanzenbewuchs sowie Gegenstände, die nicht zur Straße gehören, entfernt werden. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, wie Abflussrinnen und Sinkkästen.
„Wir alle wünschen uns ein sauberes und ansehnliches Umfeld, in dem wir uns wohlfühlen können. Dazu gehört eine sachgemäße Benutzung der öffentlichen Mülleimer sowie saubere Gehwegbereiche und Fahrbahnränder, gepflegte Pflanzbeete und Grünflächen“, so Andrea Buchloh-Adler. Die Stadtbildpflege bemüht sich mit großem Einsatz um ein gepflegtes Stadtbild. Auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können zur Sauberkeit beitragen, indem sie ihrer Verantwortung für ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild der Straßen und Gehwege nachkommen.
Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de sowie unter www.stadtbildpflege-kl.de eingesehen werden. Bei Rückfragen steht der Kundenservice des städtischen Eigenbetriebs per E-Mail (kundenservice@stadtbildpflege-kl.de) oder Telefon (0631 3651700) gerne zur Verfügung.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 25.03.2026
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