Am 17. Februar 2026 wurde um 14:10 Uhr ein 40-jähriger Mann im Hauptbahnhof Kaiserslautern durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass gegen den Deutschen am gleichen Tag ein Haftbefehl aufgrund von Diebstahl erlassen wurde.
Weiterhin bestanden gegen den Mann Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wegen des Verstoßes gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht sowie des Landgerichts Frankenthal wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro konnte der Mann nicht bezahlen, weshalb er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen in die JVA nach Frankenthal gebracht wurde.
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Kaiserslautern, 18.02.2026











