Wildtiere können jederzeit unvermittelt auf die Fahrbahn laufen. Besonders aktiv sind die Tiere in der Dämmerung am Morgen und Abend – also dann, wenn nun im Herbst besonders viele mit ihrem Auto unterwegs sind. Deshalb ist vor allem bei der Fahrt durch Waldgebiete und entlang von Feldern erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Das Landeskriminalamt rät Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, ihre Geschwindigkeit insbesondere bei schlechter Sicht, in der Dämmerung und während der Nacht zu reduzieren und jederzeit bremsbereit zu sein. Warnschilder, die auf möglichen Wildwechsel hinweisen, sollten unbedingt ernst genommen werden. Sie stehen in Bereichen, in denen häufig Wildwechsel stattfindet. Wer durch Wald- oder Feldgebiete fährt, sollte den gesamten Straßenrand aufmerksam beobachten. Reflektierende Augen können darauf hindeuten, dass sich ein Tier in der Nähe der Fahrbahn befindet.
Was tun, wenn ich ein Tier erblicke? Taucht ein Wildtier auf, heißt es: sofort und kontrolliert abbremsen. Blenden Sie mit Ihrem Fahrzeug ab und machen Sie durch Hupen auf sich aufmerksam. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten nicht darauf vertrauen, dass das Tier stehen bleibt oder von selbst zurückläuft. Zudem gilt: Wo ein Tier auftaucht, können weitere Tiere folgen. Von unkontrollierten Ausweichmanövern rät das Landeskriminalamt ab. Ein abruptes Ausweichen kann zu einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr, einem Baum oder einem anderen Hindernis führen. In vielen Situationen ist ein kontrolliertes Abbremsen daher entscheidend.
Was tun nach einem Wildunfall? Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollten Betroffene Ruhe bewahren und zunächst die Unfallstelle sichern.
– Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck mit ausreichendem Abstand zur Unfallstelle aufstellen. Bei einer Gefahrenstelle auf der Fahrbahn ist möglichst ein sicherer Standort aufzusuchen.
– Verletzten helfen: Sind Personen verletzt, muss unverzüglich die 112 gewählt und Erste Hilfe geleistet werden. Dabei ist stets auf den eigenen Schutz zu achten.
– Polizei verständigen: Auch wenn niemand verletzt wurde, sollte ein Wildunfall der Polizei unter 110 gemeldet werden. Dabei sollte der genaue Standort mitgeteilt werden. Die Polizei kann den zuständigen Jagdpächter beziehungsweise die zuständige Jägerin oder den zuständigen Jäger verständigen und eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen.
– Tier nicht anfassen: Verletzte Wildtiere können sich aus Angst oder Schmerzen heftig wehren und sollten deshalb niemals angefasst werden. Ein geflüchtetes Tier sollte nicht verfolgt werden. Die Polizei kann die zuständigen Jägerinnen und Jäger informieren, die das Tier anschließend suchen können. Das Wildtier sollte nicht vom Unfallort entfernt werden.
– Unfall dokumentieren: Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten Fotos vom Fahrzeugschaden und von der Unfallstelle angefertigt werden. Auch Fotos vom Tier oder von vorhandenen Spuren können hilfreich sein. Zusätzlich sollten Standort und Uhrzeit notiert werden.
– Am Unfallort bleiben: Betroffene sollten grundsätzlich an einem sicheren Ort warten, bis Polizei, Rettungsdienst oder Jägerinnen beziehungsweise Jäger eingetroffen sind oder die weitere Vorgehensweise geklärt ist.
Im vergangenen Jahr 2025 passieren allein in Rheinland-Pfalz mehr als 22.000 Verkehrsunfällen aufgrund von wilden Tieren auf der Fahrbahn. Mit angepasster Geschwindigkeit, erhöhter Aufmerksamkeit und einem vorausschauenden Fahrverhalten können Autofahrerinnen und Autofahrer das Risiko eines Wildunfalls reduzieren.
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Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 01.10.2026













