Im Jahr 2026 haben wir erstmals Temperaturen von teilweise über 40 Grad. Diese Temperaturen über einen längeren Zeitraum führen erstmalig zu so hohen Wassertemperaturen in Schwimmbecken, dass bestimmte krankmachende Keime optimale „Betriebstemperaturen“ haben. Dies in Kombination mit sehr, sehr vielen Badegästen hat sowohl in Natur- wie auch konventionellen Freibädern zu der Belastung mit dem sogenannten „Krankenhauskeim“ (Pseudomonas aeruginosa) geführt. Die gesetzliche Vorgabe ist, dass dieser Keim in Schwimmbädern nicht vorkommen darf.
Diese neuen, so hohen Temperaturen sind eine Folge des Klimawandels. Das Gesundheitsamt hat bei seinen Routinekontrollen diese Verkeimung festgestellt und zusammen mit den Betreibern der Schwimmbäder reagiert. Das Gesundheitsamt kann und darf keine Schwimmbäder schließen, sondern kann nur die Nutzung der betroffenen Becken anordnen. Betroffen von einzelnen Beckensperrungen sind die Bäder in Trippstadt, Mehlingen, Alsenborn und Rodenbach.
Das festgestellte Bakterium namens Pseudomonas aeruginosa wird häufig auch als „Krankenhauskeim“ bezeichnet. Allerdings findet sich der Keim überall in der Umwelt, so kann er auch in Schwimm- und Badegewässer eingetragen werden. Für Menschen mit intaktem Immunsystem ist er weniger ansteckend als für Menschen, bei denen krankheitsbedingt das Immunsystem geschwächt oder unterdrückt ist. Von z. B. Augen- über Ohrenentzündungen, Hautinfektionen und Lungenentzündungen können diverse Krankheiten ausgelöst werden.
Die Freigabe der betroffenen Becken ist abhängig von den Ergebnissen der weiteren Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird die Ergebnisse den Betreibern dann schnellstmöglich mitteilen.
Bisher wurden uns keine Vorfälle gemeldet, dass der Besuch der betroffenen Schwimmbäder zu gesundheitlichen Problemen bei Badegästen geführt hat. Generell ist dies jedoch nicht auszuschließen, gerade bei Personen mit unterdrücktem Immunsystem. Diese sollten bei Anzeichen einer Infektion ihren Hausarzt aufsuchen. Jedoch handelt es sich bei der Sperrung der Schwimmbecken um eine Vorsichtsmaßnahme, die im Infektionsschutzgesetz verankert ist und vom zuständigen Gesundheitsamt anzuordnen ist.
Weder in der Häufigkeit noch in der Höhe der Keimbelastung waren bisher Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Kaiserslautern aufgetreten. Durch die neuen Gegebenheiten wird das Gesundheitsamt künftig häufiger kontrollieren.
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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 02.07.2026
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