Die Waffen- und Messerverbotszone in Teilen der Kaiserslauterer Innenstadt kann in Kraft treten. Der Entwurf der entsprechenden Landesverordnung wurde gebilligt und zur Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt freigegeben.
„Die Waffen- und Messerverbotszone ist ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Kaiserslauterer Innenstadt: Waffen und Messer haben im öffentlichen Raum nichts verloren“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Mir war wichtig, diese Maßnahme als Innenminister noch auf den Weg zu bringen. Wer bewaffnet unterwegs ist, schafft Unsicherheit und erhöht das Risiko schwerer Gewalttaten. Genau dagegen gehen wir konsequent vor.“
Der Ministerrat hatte sich bereits am 14. April 2026 mit dem Verordnungsentwurf befasst und diesen im Grundsatz gebilligt. Im anschließenden Beteiligungs- und Anhörungsverfahren wurden unter anderem die Stadt Kaiserslautern, die kommunalen Spitzenverbände, Polizeigewerkschaften, die ADD sowie betroffene Gebäudeeigentümer und Hausrechtsinhaber beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und berücksichtigt.
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst zentrale Bereiche der Kaiserslauterer Innenstadt. Die äußere Begrenzung der Zone verläuft entlang folgender Straßen und Bereiche: Am Schmiedeturm, Burgstraße, Gaustraße, Eisenbahnstraße, Fackelrondell, Fackelstraße, Fackelwoogstraße, Kaiser-Rudolf-Platz, Kanalstraße, Kerststraße, Königstraße, Lauterstraße, Löwenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Tor, Mannheimer Straße, Marktstraße, Maxstraße, Mühlstraße, Münchstraße, Richard-Wagner-Straße, Riesenstraße, Rummelstraße, Schoenstraße, Stiftsplatz, Wagnerstraße und Willy-Brandt-Platz. Maßgeblich wird die in der Verordnung veröffentlichte konkrete kartografische Darstellung.
Darüber hinaus werden auch mehrere öffentlich zugängliche Gebäude in den Geltungsbereich einbezogen. Dazu gehören das Einkaufszentrum „K in Lautern“, die Tiefgarage Stiftsplatz, die Tiefgarage Pfalztheater, das Altstadtparkhaus, das Sparkasse-Parkhaus sowie die Passage Stiftsplatz 5.
Innerhalb der ausgewiesenen Zone ist das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von Messern verboten. Die Verordnung sieht in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vor, beispielsweise bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder für Rettungs- und Einsatzkräfte.
Die Polizei und die kommunale Ordnungsbehörde werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem können verbotswidrig mitgeführte Waffen und Messer eingezogen werden.
Zur besseren Sichtbarkeit der Waffen- und Messerverbotszone werden im betroffenen Bereich rund 50 Hinweisschilder angebracht. Ergänzend sollen über QR-Codes weitere Informationen und FAQ in mehreren Sprachen bereitgestellt werden.
Hintergrund der Maßnahme sind wiederholte Rohheitsdelikte und Gewalttaten in Teilen der Kaiserslauterer Innenstadt, auch unter Einsatz von Waffen und Messern. Dazu zählen unter anderem ein Messerangriff auf dem Willy-Brandt-Platz im November 2025 sowie der Messerangriff am Fackelbrunnen in der Fruchthallstraße im Februar 2026, bei dem ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde und ein weiterer seinen schweren Verletzungen erlag.
Quelle Text/Bild:
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Mainz, 12.05.2026












