Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine geplante Smartphone-App. Damit sollen neben dem Personalausweis auch z.B. Führerscheine und Mitgliedsausweise in der gesamten EU digital verwaltet werden können. Ziel ist es, Verbraucher:innen den Alltag zu erleichtern.
Allerdings zeigen schon heute viele Menschen deutliche Vorbehalte gegenüber digitalen Diensten und deren Umgang mit persönlichen Daten. Vertrauen in neue digitale Angebote ist daher essenziell.
„Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Sicherheit – und sie brauchen Vertrauen. Beides dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die aktuellen Planungen rund um die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) geben Anlass für Kritik. Nach den jüngsten Entwürfen der EU-Kommission droht das ursprünglich starke Need-to-know-Prinzip verwässert zu werden. Statt der klaren, technischen Begrenzung der Datenabfrage soll die Ausstellung von Registrierungszertifikaten für Unternehmen und Behörden nun nur noch optional sein. Damit könnten anfragende Stellen weit mehr personenbezogene Informationen abfragen, als für einen konkreten Zweck erforderlich ist – und dies sogar grenzüberschreitend.
Besonders kritisch ist, dass künftig auch biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz der Wallet aufgenommen werden sollen. Damit würden besonders sensible Daten nach DSGVO‑Standards verarbeitet – und ohne verpflichtende Registrierungszertifikate könnten diese sogar bei Unternehmen landen, die dafür keinerlei Rechtsgrundlage besitzen. Damit würde der Schutzstandard der Wallet massiv untergraben.
Als Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sagen wir klar:
Ein staatlicher digitaler Ausweis darf niemals dazu führen, dass das bestehende Datenschutzniveau ausgehöhlt wird.
Gerade verletzliche Verbrauchergruppen müssen darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten sicher sind und dass nur die absolut notwendigen Informationen weitergegeben werden.
Wir fordern daher:
Verpflichtende EU‑weite Registrierungszertifikate für alle sogenannten „Relying Parties“.
Keine Aufnahme biometrischer Daten in den verpflichtenden Mindestdatensatz.
Konsequente Wahrung des Pseudonymrechts, wie ursprünglich in der eIDAS‑Verordnung vorgesehen.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 08.05.2026
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