Auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 05.11.2025 nehme ich zunächst Bezug:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6152290
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen die 19-jährige Tatverdächtige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stach die 19-Jährige am Nachmittag des 04.11.2025 mehrmals auf den 31-jährigen Geschädigten ein. Sie zielte dabei auf Kopf und Oberkörper des Geschädigten. Dieser versuchte, die Stiche mit den Armen abzuwehren, erlitt aber eine Stichverletzung am Bauch und eine an einem Arm. Sie ließ von ihm erst ab, als er stark blutete und Passanten auf den Vorfall aufmerksam geworden waren. Die Verletzungen des Geschädigten mussten notfallmedizinisch versorgt werden. Die Staatsanwaltschaft erhebt aufgrund dieses Ermittlungsergebnisses den Vorwurf des versuchten Totschlags, neben dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Zum Motiv für die Tat haben die Ermittlungen ergeben, dass die Beschuldigte und der Geschädigte sich kurz vorher auf dem Rathausvorplatz gestritten haben. Beide kannten sich. Der Grund des Streits ist durch die Ermittlungen nicht klar geworden. Aus diesem Streit entfernte sich die Beschuldigte vom Geschädigten, holte ein Messer, das auf dem Rathausvorplatz deponiert war, ging wieder auf den Geschädigten zu und stach zu. Das Messer wurde später sichergestellt. Es handelt sich um ein Küchenmesser.
Die 19-Jährige hat von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben. Dieses hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die 19-Jährige befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 17.03.2026











