Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. März auf Vorschlag der Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche des geplanten Batteriezellwerks an der Von-Miller-Straße in die Wege geleitet. Mit dem Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Kaiserslautern die planungsrechtliche Festsetzung bzw. Sicherung des Areals als Industriegebiet.
Es handelt sich um die Fläche des geplanten Batteriezellwerks. Ab dem Jahr 2022 wurde mit dem Rückbau der leerstehenden Hallen und mit der Freiräumung des Geländes begonnen. Im Februar 2026 teilte das Firmenkonsortium mit, dass das Batteriezellwerk nicht gebaut werden soll.
Um die derzeit brachliegende Fläche einer Nachnutzung zukommen zu lassen und auch in Kaiserslautern der Nachfrage von Unternehmen nach industriellen Grundstücken nachzukommen, soll mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände Baurecht geschaffen werden. Die bauliche Entwicklung, verbunden mit einer industriellen Nutzung des Geländes, dient zudem der Erhaltung, Stärkung und Weiterentwicklung von Kaiserslautern als Gewerbe- und Industriestandort. Insbesondere soll jedoch durch die Möglichkeit, Unternehmen auf dem Gelände ansiedeln zu können, eine hohe Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden.
Zusätzlich zu dem Bebauungsplan wurde vom Stadtrat eine Veränderungssperre beschlossen. Sie soll auf den im Planbereich liegenden Grundstücken vorübergehend solche tatsächlichen Veränderungen verhindern, die die künftige, in dem Bebauungsplan verbindlich festgesetzte Ordnung beeinträchtigen oder unmöglich machen würden.
Da die Fläche nach wie vor ACC gehört, bestand nach dem angekündigten Stopp der Pläne zum Batteriezellwerk für die Stadt die Notwendigkeit zum zeitnahen Handeln und damit verbunden die Erforderlichkeit zur bauplanungsrechtlichen Steuerung der zukünftigen Nutzungen der Fläche. Die Stadt steht mit ACC sowie Land und Bund in einem permanenten Dialog, um gemeinsam die Voraussetzungen für eine gute Entwicklung zu schaffen.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 18.03.2026
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