Seniorin um sechsstelligen Betrag betrogen – Zeugen gesucht!

Verbandsgemeinde Weilerbach (ots)

Betrüger bereicherten sich am vergangenen Dienstag an einer Frau aus der Verbandsgemeinde. Die Seniorin erhielt einen sogenannten Schockanruf. Dabei wurde der Frau vorgegaukelt, dass ein naher Angehöriger einen schweren Autounfall verursacht habe und eine Verhaftung nur durch die Zahlung einer Kaution verhindert werden könne. Die Rentnerin fiel auf die Lüge herein und übergab einen niedrigen sechsstelligen Betrag an eine unbekannte Frau. Als die Seniorin den Betrug erkannte, erstattete sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Die hat die Ermittlungen aufgenommen. Von der Täterin ist bekannt, dass sie zwischen 35 und 40 Jahre alt ist. Bei der Abholung des Geldes trug sie ein schwarze Kleider und ein schwarzes Kopftuch. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-13320 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu setzen.



Die Polizei warnt:

– Ganz egal, welche Geschichte Ihnen am Telefon erzählt wird, wir
bitten grundsätzlich um Vorsicht.
– Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
– Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen.
– Legen Sie einfach auf, sobald Ihr Gesprächs- oder Chatpartner
Geld von Ihnen fordert.
– Geben Sie keine privaten Daten oder Details zu finanziellen
Verhältnissen preis.
– Erklären Sie niemandem, wo Sie Geld oder Wertgegenstände (z. B.
Schmuck) aufbewahren.
– Übergeben und überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen
oder Konten.
– Denken Sie daran: die echte Polizei oder sonstige Amtspersonen
fordern niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von
Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen oder Ihr Geld in Sicherheit
zu bringen.
– Bei der echten Polizei erscheint auch niemals die Rufnummer 110
im Display.
– Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst
mit Namen vorstellt oder als Bekannter oder Verwandter ausgibt,
den Sie als solchen nicht erkennen.
– Prüfen Sie die Echtheit des Anrufers, aber rufen Sie nie über
die am Telefon angezeigte Nummer zurück. Rufen Sie Ihre
Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer an oder sprechen
Sie mit Ihrer Nachbarschaft über ungewöhnliche Anrufe, bevor Sie
eine Entscheidung treffen.
– Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der
die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer
der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die
Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher
währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.

Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen oder Kontaktaufnahmen umgehend die Polizei unter der Nummer 110. Erstatten Sie Anzeige. Wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Polizeiinspektion. Jede Anzeige unterstützt die Polizei dabei, neue Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen und Täterinnen und Täter zu überführen. |kfa


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Kaiserslautern, 28.02.2025