Verdacht auf amerikanische Faulbrut bei Bienen in Weilerbach

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern bittet dringend um Beachtung folgender Hinweise:

In einem Bienenvolk in der Gemarkung Weilerbach wurde am 07.05. eine hohe Belastung mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (AFB) festgestellt. Dieser Befund begründet den Verdacht eines Ausbruchs der amerikanischen Faulbrut. Um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern wurde seitens des zuständigen Veterinäramtes ein AFB verdächtiges Gebiet festgelegt.
Das verdächtige Gebiet umfasst den nördlichen Teil der Gemarkung Weilerbach bis zum Bruchbach. Eine Karte und Beschreibung des betroffenen Gebietes sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Kaiserslautern www.kaiserslautern-kreis.de in der Rubrik Veterinärwesen zu finden.
Bienenhalter die ihre Bienenstände bisher nicht gemäß § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gemeldet haben, haben dies unverzüglich nachzuholen. Die Standorte von Bienenständen im verdächtigen Gebiet sind durch die Besitzer der Bienenvölker nach § 5b BienSeuchV umgehend dem Veterinäramt Kaiserslautern zu melden.
Bei der amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Honigbiene, die durch Sporen übertragen wird und große wirtschaftliche Schäden an Bienenständen verursachen kann. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Bei frühzeitiger Erkennung können betroffene Bienenvölker mittels imkerlicher Maßnahmen erhalten werden. Betroffene, beim Veterinäramt registrierte Imker, erhalten eine finanzielle Entschädigung der Tierseuchenkasse des Landes.



Im verdächtigen Gebiet werden vom zuständigen Veterinäramt aktuell dringend folgende Maßnahmen empfohlen um eine weitere Verbreitung zu verhindern:
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Honig sowie Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften sollten nicht aus Bienenständen im betroffenen Gebiet verbracht werden.
Es sollten keine Bienenvölker und Bienen in das betroffene Gebiet verbracht werden.

Quelle Text/Bild:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Lauterstraße 8
67659 Kaiserslautern

www.kaiserslautern-kreis.de

Kaiserslautern, 08.05.2024

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