CDU-Stadtratsfraktion setzt sich für innovative Lösungen ein: Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beantragt

Die CDU-Fraktion der Stadt Kaiserslautern hat heute einen Antrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingereicht. Die Bezahlkarte soll die bisherige Praxis der Bargeldauszahlung ablösen und verstärkt das Sachleistungsprinzip in den Vordergrund rücken.
Mit der Einführung der Bezahlkarte sollen Anreize im Leistungssystem verringert werden, ohne im Kern die Leistungshöhe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abzusenken. Gleichzeitig sollen größere Bargeldauszahlungen vermieden und der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen verringert werden.
Die CDU-Fraktion verweist auf Erfahrungen anderer Landkreise, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 6. November 2023 beschlossen, die Erfahrungen mit dem Bundeskanzler zu werten und bis Ende Januar 2024 ein bundeseinheitliches Modell zur Einführung einer Bezahlkarte vorzulegen.



In ihrem Antrag betont die CDU-Fraktion die Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Dabei soll die Bezahlkarte auch die Option beinhalten, über einen klar begrenzten Teil des Leistungssatzes bar (Taschengeld) verfügen zu können.
Die CDU-Fraktion erwartet durch die Einführung der Bezahlkarte eine zeitgemäße und effiziente Lösung für die Verwaltung und die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG.

Antrag als download:
2024_03_11_Antrag_Stadtrat_Bezahlkarte

Quelle Text/Bild:
CDU- Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.cdu-fraktion-kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 02.02.2024