Mehr Geld für Weiterbildung: Land fördert Weiterbildungsprojekte mit bis zu 90 Prozent

Weiterbildungsträger, die ein Projekt im Bereich der Weiterbildung durchführen wollen, können ab dem Jahr 2024 von einem erhöhten Förderanteil der Landesregierung ausgehen. Er steigt von bisher maximal 80 Prozent auf nun maximal 90 Prozent. „Ich freue mich, dass wir durch diese Erhöhung die Projektförderung noch attraktiver gestalten und die Weiterbildung zusätzlich stärken können“, erklärte Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer zur neuen Landesförderrichtlinie für Weiterbildungsprojekte. Insgesamt stehen für die Projektförderung Landesmittel in Höhe von rund 1,24 Millionen Euro zur Verfügung.
„Mit der neuen Förderrichtlinie tragen wir der gestiegenen Bedeutung von Weiterbildung in der Transformation der Arbeitswelt und dem Wandel der Gesellschaft Rechnung. Durch den Erwerb neuer Kompetenzen, unabhängig vom Alter oder der Erwerbs- und Lebenssituation, leistet Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Teilhabe. In Zeiten von demografischem Wandel, Digitalisierung und Klimawandel ist das wichtiger denn je“, führte Schweitzer aus. Ziel der Projektförderung des Landes ist es, den Zugang zu Weiterbildung weiter zu verbessern und für die Menschen in Rheinland-Pfalz ein vielfältiges und passgenaues Angebot vorzuhalten, indem neue Bedarfe in der Weiterbildung aufgegriffen und bewährte Ansätze in die Fläche getragen werden.



Gefördert werden Modellprojekte in der Weiterbildung sowie die Förderschwerpunkte Alphabetisierung und Grundbildung, Digitales Lernen, politische Bildung und Inklusion. Beispielhaft nannte der Minister die Förderung sogenannter Lerncafés, niedrigschwellige, kostenlose und offene Angebote im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. „Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) haben wir bereits erste Lerncafés erprobt. Ab 2024 stehen Landesmittel für zusätzliche Lerncafés zur Verfügung, um diese erfolgreichen Angebote auszubauen. Sie sollen den Einstieg in das Lernen erleichtern und individuelle Anliegen der Besucherinnen und Besucher im Bereich Lesen und Schreiben aufgreifen“, so der Minister.
Die neue Förderrichtlinie des Landes sei auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau, betonte der Minister. Zu den Vereinfachungen, von denen die Projektträger profitieren, zählen insbesondere die neu eingeführte Verwaltungspauschale in Höhe von 15 Prozent sowie die Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises für Projekte mit einer Fördersumme bis zu 50.000 Euro.
Zuwendungsberechtigt sind die staatlich anerkannten Volkshochschulen, der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz, die anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und die ihnen angehörenden Mitgliedseinrichtungen. Je nach Förderbereich sind auch andere Einrichtungen der Weiterbildung zuwendungsberechtigt – sofern die beantragten Projekte im öffentlichen Interesse liegen und geeignet sind, das Angebot der anerkannten Volkshochschulen oder anerkannten Landesorganisationen zu ergänzen.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
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Mainz, 12.01.2024